{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=279188L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=279188L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=279188L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=279188L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=279188L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"279188","Language":"DE","IdSubject":"52267","VoteId":null,"PersonNumber":172,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die AHV ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz, das Herz unseres Sozialstaats. F\u00fcr \u00e4ltere Menschen ist sie die erste S\u00e4ule der Altersvorsorge und f\u00fcr eine Mehrheit unter ihnen mit tiefen und mittleren Einkommen auch die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Umso mehr m\u00fcssen wir der AHV Sorge tragen.</p>\n<p>Das Projekt AHV 21 wird diesem Anspruch leider nicht gerecht, weder nach der Botschaft des Bundesrates noch nach den Vorstellungen der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Lassen Sie mich mit einem Blick zur\u00fcck beginnen. Kaum vier Jahre ist es her, seit das Projekt Altersvorsorge 2020 an der Urne gescheitert ist, denkbar knapp zwar, aber ein Nein ist ein Nein. Gescheitert ist die Vorlage \u2013 sie war massgeblich hier im St\u00e4nderat gestaltet worden \u2013 an einer \u00e4usserst heterogenen Opposition. In der Westschweiz stand die Opposition gegen das Rentenalter 65 f\u00fcr Frauen im Vordergrund; in der Deutschschweiz passte die bescheidene Rentenerh\u00f6hung den Wirtschaftsverb\u00e4nden im Verein mit SVP und FDP nicht. In der Volksabstimmung nicht zu untersch\u00e4tzen waren die grossen Konsumentenzeitschriften, welche die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge heftig bek\u00e4mpften und deshalb f\u00fcr ein Nein warben. Wie die Umfragen nach der Abstimmung zeigten, st\u00f6rte jene, denen die erste Rentenverbesserung nach vielen Jahren nicht passte, am meisten, dass die Rentnerinnen und Rentner leer ausgegangen w\u00e4ren. Das sorgte f\u00fcr die Nein-Stimmen bei den \u00c4lteren - also nicht der Umstand, dass eine Rentenverbesserung beschlossen worden w\u00e4re, sondern dass die Rentnerinnen und Rentner sie nicht bekommen h\u00e4tten.</p>\n<p>Wenn wir heute, vier Jahre sp\u00e4ter, Bilanz ziehen, dann sehen wir, dass die Einzigen, die ihr Ziel von damals erreicht haben, jene sind, die die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 bek\u00e4mpft haben. </p>\n<p>Immerhin hat sich seit der Abstimmung auch einiges zum Positiven bewegt. Realisiert wurde inzwischen, wenn auch - wegen des Umwegs \u00fcber die Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen - mit Versp\u00e4tung, das Recht auf Verbleib in der Pensionskasse f\u00fcr jene, die mit 58 Jahren oder mehr die Stelle verlieren. Dieses wichtige Element der Altersvorsorge 2020 ist gerade heute, in der Corona-Krise, eine grosse Hilfe. Mit diesem neuen Recht verlieren \u00e4ltere Arbeitnehmende nach dem Verlust der Arbeitsstelle nicht auch noch den Rentenanspruch in der Pensionskasse.</p>\n<p>Das zweite positive Ereignis f\u00fcr die AHV war in den letzten Jahren, seit der Altersvorsorge 2020, die Vorlage zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung (STAF). Dank STAF verf\u00fcgt die AHV nun \u00fcber eine j\u00e4hrlich ansteigende Zusatzfinanzierung von 2 Milliarden Franken. Dank dem h\u00f6heren Bundesbeitrag und den Lohnpromillen ist die Finanzierung deutlich sozialer als die damals vorgesehene Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer. Dank dieser Zusatzfinanzierung bleibt die AHV f\u00fcr ein paar Jahre auch dann solide finanziert, wenn die Reform AHV 21 scheitert, wof\u00fcr, Stand heute, fast alles spricht. Es ist deshalb verantwortungslos, wenn man wegen der Finanzierung der AHV Panik sch\u00fcrt. Die AHV steht dank der Finanzierung durch Lohnprozente und dem Bundesbeitrag auf sehr guten F\u00fcssen. Das hat beispielsweise auch der Abschluss 2020 wiederum gezeigt.</p>\n<p>Der Erfolg der Zusatzfinanzierung der AHV via STAF spricht im \u00dcbrigen auch daf\u00fcr, dass eine reine AHV-Finanzierungsvorlage auch in Zukunft vor dem Volk erfolgreich sein wird, wenn sie hier im Parlament nicht unseligerweise mit der fixen Idee eines Sozialabbaus verbunden wird. Die Schweizerinnen und Schweizer lassen sich in diesen Fragen politisch nicht erpressen - sie wollen eine solide, gut finanzierte AHV, aber keinen Sozialabbau.</p>\n<p>Damit sind wir wieder bei der AHV 21. Die AHV 21 ist, weil sie das Frauenrentenalter auf 65 Jahre anheben will, unter dem Strich ein Sozialabbau, eine Rentenabbauvorlage f\u00fcr die Frauen, ebenso wie \u00fcbrigens auch f\u00fcr die mit ihnen verheirateten M\u00e4nner, die dann auch ein Jahr l\u00e4nger warten m\u00fcssen, bis die Ehepaarrente fliesst.</p>\n<p>Ich bin nicht grunds\u00e4tzlich der Meinung, dass das Frauenrentenalter auf immer und ewig bei 64 Jahren bleiben muss, aber die Bedingungen f\u00fcr eine Erh\u00f6hung m\u00fcssen stimmen - wie bei der Reform der Altersvorsorge 2020 oder wie vor einem Vierteljahrhundert, als die damalige Erh\u00f6hung mit grossen Fortschritten, insbesondere bei den Renten der Frauen, verbunden wurde, welche die Nachteile der Erh\u00f6hung mehr als wettgemacht haben, ganz im Gegensatz zur heutigen Vorlage.</p>\n<p>Die Kompensationen im Entwurf des Bundesrates und erst recht in der Version der Kommissionsmehrheit sind ungen\u00fcgend. N\u00f6tig w\u00e4re das Gegenteil! Die Frauen sind - immer noch - nicht nur beim Lohn diskriminiert, auch bei den Renten sind sie es; vor allem bei der zweiten S\u00e4ule, den Pensionskassen, sind die Unterschiede krass. Umso weniger rechtfertigt sich eine Verschlechterung f\u00fcr die Frauen bei der AHV.</p>\n<p>Ein Wort zu jenen, welche die Rentenverschlechterung f\u00fcr die Frauen bei der AHV damit rechtfertigen, dass man dann bei der zweiten S\u00e4ule f\u00fcr die Frauen Verbesserungen beschliessen werde: Was bei der zweiten S\u00e4ule beschlossen werden wird, weiss heute noch niemand. Wenn die Diskriminierung in der zweiten S\u00e4ule durch eine zuk\u00fcnftige Revision des BVG beseitigt wird, dann umso besser. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit, aber keine Rechtfertigung f\u00fcr einen Sozialabbau in der AHV. </p>\n<p>Daf\u00fcr muss man auch wissen, dass Verbesserungen in der zweiten S\u00e4ule, wenn sie dann beschlossen sind, nur sehr langsam wirken, dies wegen des Systems der Kapitaldeckung. Bis eine volle Rente fliesst, dauert es in der zweiten S\u00e4ule bekanntlich ein ganzes Erwerbsleben, vierzig Jahre, w\u00e4hrend in der AHV, im Umlageverfahren, Massnahmen immer sofort wirken. Deshalb sind die Absichten bei der zweiten S\u00e4ule kein Argument f\u00fcr Verschlechterungen bei der AHV. </p>\n<p>Das Gegenteil gilt: N\u00f6tig w\u00e4ren heute, bei st\u00e4ndig schlechteren Renten in den Pensionskassen, endlich wieder h\u00f6here Renten in der AHV. Denn in der AHV kommen Rentenverbesserungen f\u00fcr die grosse Mehrheit der Bev\u00f6lkerung mit tieferen und mittleren Einkommen und \u00fcberhaupt f\u00fcr fast alle weit g\u00fcnstiger als in der zweiten S\u00e4ule; dies wegen des [PAGE 212] \u00f6konomisch \u00fcberlegenen Umlagesystems und auch dank der sozialen Finanzierung der AHV mit der gegen oben unbeschr\u00e4nkten Beitragspflicht. </p>\n<p>F\u00e4llig ist eine Rentenverbesserung bei der AHV aber auch, weil die AHV-Renten in den letzten dreissig Jahren gegen\u00fcber der Lohnentwicklung schleichend entwertet worden sind - Stichwort kalte Degression, Stichwort Ersatzquotenindex. Die Ersatzquote der AHV-Rente betr\u00e4gt heute im Vergleich zu 1980, gemessen an den L\u00f6hnen, noch 89,1 Prozent, hat also relativ rund 10 Prozent an Wert verloren.</p>\n<p>Damit zur umstrittenen Frage des Ehepaarplafonds: Die von der Kommissionsmehrheit beantragte Anpassung des Plafonds der Ehepaarrente auf 155 Prozent, analog zur Altersvorsorge 2020, f\u00fchrt zu einer Rentenverbesserung. Der Fehler dieses Antrages ist nicht die Rentenverbesserung f\u00fcr die Verheirateten, im Gegenteil: Mit der Anpassung des Plafonds wird die Erwerbst\u00e4tigkeit beider Ehegatten in der AHV besser bewertet. Der Fehler des Antrages ist, dass die Alleinstehenden im Gegensatz zur Altersvorsorge 2020 leer ausgehen. Deshalb ist der Vorschlag f\u00fcr eine 13. AHV-Rente die bessere Antwort auf die Rentenproblematik in der AHV.</p>\n<p>Ich fasse zusammen:</p>\n<p>1.[NB]Die AHV ist die erste und wichtigste S\u00e4ule unserer Altersvorsorge, f\u00fcr die \u00c4lteren und auch f\u00fcr die J\u00fcngeren, die ja auch einmal \u00e4lter werden und f\u00fcr die es keine g\u00fcnstigere und effizientere Form der Vorsorge f\u00fcr sp\u00e4ter gibt. F\u00fcr Junge, das muss man gerade angesichts der heutigen Inserate sagen, gibt es keine g\u00fcnstigere Form der Altersvorsorge. Sie m\u00fcssen ja auch vorsorgen. Mit einer guten, leistungsf\u00e4higen AHV kommt es f\u00fcr sie viel g\u00fcnstiger, als wenn sie individuell sparen m\u00fcssen. Es ist ja ohnehin erstaunlich, dass die b\u00fcrgerlichen Jungparteien bei ihrer Kampagne \u00fcber sehr viel Geld verf\u00fcgen. Man fragt sich, wer dahintersteht: Banken? Versicherungen? Man kann es sich denken.</p>\n<p>2.[NB]Nicht vergessen darf man die Ungleichheit bez\u00fcglich der Lebenserwartung. Wer viel verdient, hat statistisch eine deutlich h\u00f6here Lebenserwartung als jene, die wenig verdienen. F\u00fcr Menschen mit tieferen Einkommen sind die AHV-Renten ungleich wichtiger als f\u00fcr Leute mit h\u00f6heren und sehr hohen Einkommen.</p>\n<p>Deshalb m\u00fcssen wir die AHV-Leistungen st\u00e4rken statt schw\u00e4chen. Deshalb ertr\u00e4gt es keine Leistungsverschlechterungen - erst recht nicht f\u00fcr die Frauen und auch erst recht nicht nach den Erfahrungen mit der Pandemie. Die Pandemie hat uns gezeigt, dass wir den sozialen Schutz ausbauen statt abbauen m\u00fcssen. Was uns jetzt vorliegt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20210315","MeetingVerbalixOid":3393,"IdSession":"5108","SpeakerFirstName":"Paul","SpeakerLastName":"Rechsteiner","SpeakerFullName":"Rechsteiner Paul","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":17,"CantonName":"St. Gallen","CantonAbbreviation":"SG","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1615823920490)\/","End":"\/Date(1615824566803)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1639735282977)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1615823920490+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1615824566803+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}