{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=285148L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=285148L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=285148L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=285148L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=285148L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"285148","Language":"DE","IdSubject":"53400","VoteId":null,"PersonNumber":1159,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich beantrage Ihnen namens meiner Minderheit, eine der beiden Stellen erst in der Herbstsession 2021 neu zu besetzen. Eventualiter beantrage ich, Stephan Hartmann und Markus Berger zu w\u00e4hlen. </p>\n<p>Bereits am 16. Dezember 2020 habe ich namens meiner Minderheit und namens der SVP-Fraktion vor der Vereinigten Bundesversammlung in Erinnerung gerufen, dass das Vertrauen in die Justiz bedenklich angeschlagen ist, dass wir inmitten eines gr\u00f6sseren Justizskandals stehen und dass wir als Parlament die Verantwortung daf\u00fcr tragen, dass bei der Judikative wieder Ruhe einkehrt. Ich erinnere an die Vorf\u00e4lle in Bellinzona, an die Fifa-Verj\u00e4hrung, an den Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes vom April 2020, an den R\u00fccktritt des ausserordentlichen Staatsanwaltes und jetzt neu an die Vorf\u00e4lle am Bundesverwaltungsgericht. </p>\n<p>Das sind nur ein paar Beispiele. Dieser Antrag ist auch nicht etwas Neues. Bereits im Dezember 2019 hat die sozialdemokratische Fraktion den schriftlichen Ordnungsantrag gestellt, die Wahl der Pr\u00e4sidentin und des Vizepr\u00e4sidenten des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona zu verschieben. Ich erinnere an die damaligen Voten von Fraktionssprechern, die die Unterst\u00fctzung des Antrages mit dem Vertrauen in die Institutionen und mit dem Vertrauen in die Justiz begr\u00fcndeten. Darum geht es auch beim heutigen Minderheitsantrag.</p>\n<p>Anders als beim Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vom 18. Dezember 2019 liegen im heutigen Fall konkretere Beispiele und Fakten vor. Bei unserer Anh\u00f6rung von Frau Marianne Ryter, der Pr\u00e4sidentin des Bundesverwaltungsgerichtes, sind folgende Fakten best\u00e4tigt bzw. nicht in Abrede gestellt worden:</p>\n<p>1.[NB]Es existiert ein Dossier \u00fcber einen Richter ausserhalb des Personaldossiers. Die rechtliche Qualifikation dieses Dossiers ist nicht gekl\u00e4rt.</p>\n<p>2.[NB]Es existiert ein Bericht, in welchem ein offensichtliches Fehlverhalten eines Richters aufgezeigt wird und in welchem reihenweise Anschuldigungen aufgelistet werden. Zu diesem Bericht gibt es Beilagen, welche die Verwaltungskommission und die Pr\u00e4sidentin erhalten, aber angeblich nicht gesichtet haben.</p>\n<p>3.[NB]Die Verwaltungskommission und Frau Marianne Ryter als Pr\u00e4sidentin haben sp\u00e4testens seit Juli 2020 Kenntnis von diesem Bericht mit Beilagen.</p>\n<p>4.[NB]Nach Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs des betroffenen Richters haben die Verwaltungskommission und die Pr\u00e4sidentin den Bericht samt Beilagen an jene Abteilung zu weiteren Abkl\u00e4rungen weitergeleitet, in welcher s\u00e4mtliche betroffene Personen Einsitz haben - auch jene Personen, welche das Dossier widerrechtlich angelegt haben.</p>\n<p>Es gibt also ein Dossier \u00fcber einen Richter ausserhalb der Personalakten, ohne Rechtsgrundlage und ohne Beschluss der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichtes. Liegt jedoch - und da bitte ich Sie zuzuh\u00f6ren, denn das ist die Praxis an allen Gerichten - ein Verdacht auf ein Fehlverhalten eines Richters vor, so muss ein solcher Verdacht sofort der Verwaltungskommission gemeldet werden. Die Verwaltungskommission und die Pr\u00e4sidentin des Bundesverwaltungsgerichtes h\u00e4tten dann unter Beizug des Personaldienstes als Fachamt das weitere Vorgehen beschliessen m\u00fcssen.</p>\n<p>Das sind die Regeln, das ist aber hier nicht passiert. Es geht nicht an, dass irgendein Richter oder eine Richterin \u00fcber einen Richterkollegen oder eine Richterkollegin ein Dossier - wir k\u00f6nnen es Fiche nennen - anlegt. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern skandal\u00f6s, und es ist ein weiteres neues Kapitel im einleitend genannten Justizskandal. Erweisen sich die Anschuldigungen vor Gericht als haltlos, so m\u00fcssten mindestens der Straftatbestand der Verleumdung und in jedem Fall die Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gepr\u00fcft werden. Es geht hier also nicht um Bagatellf\u00e4lle und Kavaliersdelikte.</p>\n<p>Die Minderheit will also vor den Bundesrichterwahlen nichts anderes, als Licht ins Dunkel zu bringen und die Rolle der Verwaltungskommission und der Pr\u00e4sidentin zu kl\u00e4ren. Neben der datenschutzrechtlichen und strafrechtlichen Relevanz geht es aber auch um die Amtspflichten der Verwaltungskommission und der Pr\u00e4sidentin. Hierzu verweise ich auf das Gutachten vom 23. Oktober 2007 des Bundesamtes f\u00fcr Justiz, das von der Gerichtskommission in Auftrag gegeben wurde. F\u00fcr die Minderheit ist es nicht erkl\u00e4r- und nachvollziehbar, weshalb die Verwaltungskommission und die Pr\u00e4sidentin das Dossier seit bald einem Jahr in der betroffenen Abteilung ruhen lassen und keine sofortige Untersuchung eingeleitet haben.</p>\n<p>Viele Fragen rund um allf\u00e4llige Amtspflichtverletzungen dr\u00e4ngen sich geradezu auf und m\u00fcssen im Detail sowohl bez\u00fcglich der Verwaltungskommission wie auch bez\u00fcglich der Pr\u00e4sidentin gekl\u00e4rt werden. Es geht bei unserem Minderheitsantrag also nicht um die Vorw\u00fcrfe an den betroffenen Richter, sondern um das widerrechtliche Anlegen eines Dossiers, sprich einer Fiche, und um die Nichtanhandnahme einer dringenden Untersuchung durch die Verwaltungskommission und die Pr\u00e4sidentin. Nach Ansicht der Minderheit hat beides eine datenschutzrechtliche und strafrechtliche Relevanz. Die Minderheit will vor und nicht nach den Bundesrichterwahlen Klarheit \u00fcber all diese Vorf\u00e4lle.</p>\n<p>Aus all diesen Gr\u00fcnden bitte ich Sie also, eine der beiden Stellen erst in der Herbstsession 2021 neu zu besetzen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"V","MeetingDate":"20210616","MeetingVerbalixOid":3435,"IdSession":"5110","SpeakerFirstName":"Pirmin","SpeakerLastName":"Schwander","SpeakerFullName":"Schwander Pirmin","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1623831137083)\/","End":"\/Date(1623831489277)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1663834868397)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1623831137083+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1623831489277+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}