{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=293223L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=293223L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=293223L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=293223L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=293223L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"293223","Language":"DE","IdSubject":"55228","VoteId":null,"PersonNumber":146,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich bitte Sie ebenfalls, bei s\u00e4mtlichen Differenzen dem St\u00e4nderat zuzustimmen und diese damit auszur\u00e4umen.</p>\n<p>Ich erl\u00e4utere die Differenzen noch kurz: Bei Artikel 1a Buchstabe b wird klargestellt, dass aufgrund der bisher erfolgten \u00c4nderungen im Bereich Blockchain nun auch kryptobasierte Verm\u00f6genswerte entgegengenommen werden. Das ist eine Anpassung an die inzwischen erfolgte Gesetzgebung im Blockchain-Bereich.</p>\n<p>Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b wird mit \"einschliesslich Barsicherheiten (ohne Bargeld)\" erg\u00e4nzt. Der Beschluss des St\u00e4nderates ist sinnvoll. Der im heutigen Bankengesetz verwendete Begriff des Finanzinstruments wurde inzwischen im FIDLEG neu definiert und erfasst damit Barsicherheiten nicht mehr. Barsicherheiten sollen aber bei einer Sanierung, wie heute, bei entsprechender Vereinbarung verwertet und \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen. Das wird mit dieser Erg\u00e4nzung klargestellt.</p>\n<p>Artikel 28a betrifft die Kantonalbanken, das haben Sie bereits geh\u00f6rt. Der Einbezug des Kantons in das Sanierungsverfahren einer Kantonalbank ist sinnvoll. Es war dies ein Anliegen der Finanzdirektorenkonferenz. Der Nationalrat hatte schon eine entsprechende Formulierung beschlossen. Der St\u00e4nderat hat noch etwas an dieser Formulierung gefeilt. Damit sind nun alle Kantonalbanken erfasst, nicht nur jene mit Staatsgarantie. Die Ausarbeitung des Sanierungsplans ist Sache der Finma; dies wird nun im Gesetzentwurf klarer zum Ausdruck gebracht. Die Finma soll den Kanton also konsultieren und nicht anh\u00f6ren.</p>\n<p>Dann haben wir Artikel 30b Absatz 6: Hier geht es noch einmal um die Frage der Kantonalbanken. Im Nationalrat wurde der Entwurf des Bundesrates, wie wir ihn in die Kommission eingebracht haben, angenommen. Faktisch k\u00f6nnte dann, wegen ihrer Systemrelevanz, nur die Z\u00fcrcher Kantonalbank solche zus\u00e4tzlichen Finanzierungsinstrumente - Bail-in-Instrumente - brauchen. Die Variante des St\u00e4nderates geht hier etwas weiter und nimmt das Anliegen der Finanzdirektorenkonferenz noch konkreter auf. Damit kann die Finma diese Instrumente im Sanierungsfall vor[NB]dem[NB]Dotationskapital[NB]abschreiben lassen; das w\u00fcrde f\u00fcr alle Kantonalbanken gelten, nicht nur f\u00fcr solche mit Staatsgarantie. </p>\n<p>Wir k\u00f6nnen diese Variante des St\u00e4nderates grunds\u00e4tzlich unterst\u00fctzen, wonach solche Instrumente den Kantonalbanken generell offenstehen. Wichtig ist aber, dass der Bundesrat dann, wie vorgeschlagen, auf Verordnungsstufe die konkreten Voraussetzungen und Bedingungen festsetzen kann. Es soll nicht einfach jede Kantonalbank solche speziellen Instrumente herausgeben k\u00f6nnen, sondern es m\u00fcssen daf\u00fcr besondere Gr\u00fcnde vorliegen, die mit der Eigenheit der entsprechenden Kantonalbank zusammenh\u00e4ngen. Wenn dem nicht so w\u00e4re, w\u00fcrden die Kantonalbanken gegen\u00fcber den anderen Banken generell bevorteilt, was nicht die Idee dieses Artikels ist. Die bei einem Antrag auf solche Instrumente vorgegebene nachtr\u00e4gliche Kompensation der Gl\u00e4ubiger ist wichtig, damit bei einer Sanierung der No-creditor-worse-off-Test bestanden werden kann. </p>\n<p>Wir haben dann noch Artikel 32 Absatz 3bis: Hier geht es um eine formelle Anpassung an das SchKG, damit die Fristen in allen Gesetzen gleich sind. Der St\u00e4nderat schl\u00e4gt vor, die Frist von zwei auf drei Jahre zu verl\u00e4ngern. Das entspricht dann der Frist, wie wir sie im SchKG haben. Wir empfehlen Ihnen, das so zu \u00fcbernehmen.</p>\n<p>Schliesslich haben wir noch Artikel 2 Absatz 1bis des Bucheffektengesetzes: Hier geht es darum, dass im Insolvenzfall nicht nur Effekten nach schweizerischem Recht erfasst werden, sondern auch solche, welche unter ausl\u00e4ndischem Recht verwahrt werden. Diese Pr\u00e4zisierung, die der St\u00e4nderat noch vorgenommen hat, schafft in der Praxis mehr Klarheit. </p>\n<p>Mit der Ausr\u00e4umung dieser Differenzen und der \u00dcbernahme der Formulierungen des St\u00e4nderates, welche zu mehr Klarheit f\u00fchren, entsprechende Anliegen der Kantone bzw. der Finanzdirektorenkonferenz aufnehmen und die Anpassung an inzwischen erfolgte Gesetzes\u00e4nderungen vorsehen, haben wir ein modernes Gesetz, wie das schon die Kommissionssprecher gesagt haben, das man so in die Schlussabstimmung geben kann. </p>\n<p>Ich bitte Sie also, bei s\u00e4mtlichen Differenzen dem St\u00e4nderat zu folgen. </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20211209","MeetingVerbalixOid":3494,"IdSession":"5112","SpeakerFirstName":"Ueli","SpeakerLastName":"Maurer","SpeakerFullName":"Maurer Ueli","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":4,"Start":"\/Date(1639042864833)\/","End":"\/Date(1639043165486)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774876989825)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1639042864833+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1639043165487+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}