{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=299978L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=299978L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=299978L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=299978L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=299978L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"299978","Language":"DE","IdSubject":"56920","VoteId":null,"PersonNumber":4230,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir sind bei Block 2, und es geht hier eigentlich um zwei grosse[NB]Themen: zum einen um die Unternehmensjuristinnen und -juristen und zum andern um das Schlichtungsverfahren.</p>\n<p>Artikel 160a gem\u00e4ss Entwurf des Bundesrates enth\u00e4lt eine Regelung, die eine allgemeine Bestimmung \u00fcber die Verweigerung der Zusammenarbeit durch die Rechtsdienste von Unternehmen vorsieht. Der St\u00e4nderat hat diese dann zu Artikel 167 verschoben, und zwar mit einem geringeren Geltungsbereich. Die Bundesr\u00e4tin hat es gesagt: Unsere Kommission hat anschliessend die Version des St\u00e4nderates genommen und diese weiterentwickelt. Schlussendlich liegt Ihnen eine Regelung vor, die zwischen der bundesr\u00e4tlichen und der st\u00e4nder\u00e4tlichen Regelung liegt. Sie ist, wie bereits einmal erw\u00e4hnt, ein guter Kompromiss. Denn diese Erg\u00e4nzung der ZPO hat eine wichtige Funktion: Schweizer Unternehmen im Ausland zu sch\u00fctzen. Es geht darum, dass die Unternehmen im Ausland geltend machen k\u00f6nnen, dass die Mitwirkungspflicht ihres Rechtsdienstes in der Schweiz eingeschr\u00e4nkt ist. Das heisst, dass sie nicht in jedem Fall mitwirken m\u00fcssen. Es geht also nicht darum, umfassende Regeln f\u00fcr die Unternehmensjuristen zu schaffen, sondern einzig darum, punktuelle Regeln zu erlassen, welche in konkreten F\u00e4llen die Verweigerung der Zusammenarbeit erlauben, wenn es im Interesse des Schweizer Unternehmens ist.</p>\n<p>Die Mehrheit hat aber das Erfordernis der Gegenseitigkeit herausgestrichen. Warum? Was auf den ersten Blick ziemlich interessant t\u00f6nt, w\u00e4re ziemlich schwierig umzusetzen gewesen. Man kann nicht vorhersehen, wie sich in all diesen L\u00e4ndern und all diesen Situationen die Prozessrechte entwickeln. Daher h\u00e4tte die Gegenseitigkeit zu einer Verkomplizierung gef\u00fchrt.</p>\n<p>Kurzum, man kann sagen, dass es klare Voraussetzungen braucht. Der Rechtsdienst muss durch einen ausgebildeten Anwalt geleitet werden. Die Angaben beschr\u00e4nken sich einzig auf die T\u00e4tigkeit des Anwalts und nicht auf den Sachverhalt an sich oder die betreffenden Gutachten.</p>\n<p>Herr L\u00fcscher hat zwei Beispiele erw\u00e4hnt. Ich erlaube mir, die Regelung an einem Beispiel zu erkl\u00e4ren. Wenn in einer Klinik ein chirurgischer Fehler passiert und der Chirurg verklagt wird, dann ist die Regelung eigentlich klar: Der Operationsbericht des Chirurgen wird durch diese Bestimmung nicht gesch\u00fctzt. Er ist dem Verfahren weiterhin zug\u00e4nglich. Gesch\u00fctzt w\u00e4re hingegen eine Analyse oder eine rechtliche Einordnung dieses Berichtes, die der Rechtsanwalt gemacht h\u00e4tte. Diese m\u00fcsste nicht herausgegeben werden, weil der Anwalt das Unternehmen verteidigt. Sie sehen, dass dadurch nicht Rechte eingeschr\u00e4nkt werden. Vielmehr wird die Rolle der Unternehmensjuristen insofern definiert, als sie nicht pl\u00f6tzlich durch eine ausl\u00e4ndische Rechtsordnung \u00fcbersteuert werden k\u00f6nnen.</p>\n<p>Sie haben es auch geh\u00f6rt: In diesem Abschnitt gibt es drei Minderheiten. Die Minderheit II (Markwalder) will zur\u00fcck zur Version des Bundesrates. Wir haben heute von der Frau Bundesr\u00e4tin geh\u00f6rt, man k\u00f6nne auch mit der Version Ihrer Kommission leben, weil es eben der Spatz in der Hand anstelle der Taube auf dem Dach sei. Es ist also immerhin ein Spatz in der Hand. Die Minderheit I (Dandr\u00e8s) will weitere Einschr\u00e4nkungen zur ohnehin schon komplizierten Regelung des St\u00e4nderates. Aus diesem Grund hat unsere Kommission den Antrag Dandr\u00e8s abgelehnt. Zu guter Letzt haben wir noch die Minderheit III (Hurni). Diese will gar nichts f\u00fcr die Unternehmensjuristen vorsehen. Das h\u00e4tte aus Sicht der Kommission die Konsequenz, dass Schweizer Unternehmen in diesem Bereich nicht gesch\u00fctzt w\u00e4ren.</p>\n<p>Alles in allem ist der Antrag, den Ihnen Ihre Kommission pr\u00e4sentiert, ein gutschweizerischer Kompromiss. Er kann vielleicht noch am einen oder anderen Ort verbessert werden; aber ich glaube, das muss die Stossrichtung auch f\u00fcr die weiteren Behandlungen sein.</p>\n<p>Ich habe es bereits im Eintretensvotum erw\u00e4hnt: Wir haben die Busse f\u00fcr die Abwesenheit bei Schlichtungssitzungen gestrichen. Obwohl eine Pflicht besteht, an Schlichtungssitzungen teilzunehmen, wollte Ihre Kommission nicht, dass man das Fehlen mit einer Busse bestraft, und zwar ganz einfach deswegen: Wir alle wissen, dass das in der Praxis einerseits b\u00fcrokratisch w\u00e4re und andererseits dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass Schlichtungsverfahren weniger attraktiv w\u00e4ren. Darum haben wir gesagt, wir folgen dem St\u00e4nderat nicht und schaffen diese Busse ab. Ich bitte Sie, uns auch hier zu folgen.</p>\n<p>Ebenfalls haben wir s\u00e4mtliche Antr\u00e4ge zu Artikel 206 Abs\u00e4tze 5 und 6 sowie Artikel 209 Abs\u00e4tze 1bis und 4 abgelehnt, in denen man die Abwesenheit privilegieren wollte - also quasi das Gegenteil zum vorhergehenden Artikel. In jenem Artikel h\u00e4tte man die Abwesenheit bestraft, bei diesen Artikeln wollte Herr Dandr\u00e8s, dass das Gericht die M\u00f6glichkeit hat, zu einer zweiten Schlichtungssitzung zu laden, wenn jemand nicht an der Schlichtungssitzung erscheint. Das ist auch nicht im Interesse der Kommission. Die Kommission will nicht bestrafen, aber sie will auch nicht privilegieren, wenn jemand nicht zur Schlichtungssitzung erscheint. Es war uns auch klar, dass wir die ganzen Fristen ver\u00e4ndern, die in Zusammenhang mit der Schlichtungssitzung stehen; diese sind insbesondere in Artikel 209 Abs\u00e4tze 1bis und 4 geregelt. Wir wollten hier keine zus\u00e4tzliche Privilegierung f\u00fcr gewisse Kategorien vornehmen.</p>\n<p>Auch ich erlaube mir, noch zu zwei, drei Minderheitsantr\u00e4gen kurz Stellung zu nehmen, insbesondere auch zur Frage der Videoaufzeichnung. Die Kommission war sich im Grundsatz einig, dass zuk\u00fcnftig Videoaufnahmen m\u00f6glich sein sollen. Die Kommission hat aber nicht diskutiert, wie man diese einschr\u00e4nken kann. In diesem Zusammenhang gibt es einen Einzelantrag Bregy, den ich hier durchaus erl\u00e4utern k\u00f6nnte, weil ich ihn selber geschrieben habe, was ich aber nicht mache, weil sich die Kommission dazu nicht \u00e4ussern konnte. Es ist aber so, wie Herr Nidegger gesagt hat: Die jetzige Formulierung beinhaltet Unklarheiten. </p>\n<p>Mit der Annahme des Einzelantrages Bregy k\u00f6nnte zumindest der Gesamtartikel, auch Absatz 1, offengelassen und vom St\u00e4nderat in seiner Gesamtheit noch \u00fcberpr\u00fcft werden. Ziel ist es nicht, eine Videokonferenz auszuschliessen, sondern die M\u00f6glichkeit zu geben, sie besser zu regeln. Mehr kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich als Kommissionsberichterstatter hier bin und es nicht ein pers\u00f6nliches Votum meinerseits ist. Immerhin: Mit meinem Einzelantrag lassen wir dieses Dossier offen und \u00fcberlassen die Detailfragen, die [PAGE 697] sich wirklich stellen, wie Herr Nidegger gesagt hat, dem St\u00e4nderat zur Diskussion. </p>\n<p>In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Kommission folgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20220510","MeetingVerbalixOid":3544,"IdSession":"5114","SpeakerFirstName":"Philipp Matthias","SpeakerLastName":"Bregy","SpeakerFullName":"Bregy Philipp Matthias","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":23,"CantonName":"Wallis","CantonAbbreviation":"VS","ParlGroupName":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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