{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=301916L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=301916L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=301916L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=301916L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=301916L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"301916","Language":"DE","IdSubject":"57255","VoteId":null,"PersonNumber":4324,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Kommission hat am 8. April dem Antrag Markwalder auf eine Kommissionsmotion - eingereicht am 21.[NB]Februar 2021, das erste Mal behandelt am 6. M\u00e4rz - zugestimmt. Am 26.[NB]M\u00e4rz wurde beschlossen, mit der Behandlung des Antrages zu warten, bis der Bericht zum Postulat 18.3714 der RK-S vorliegt. Dieser Bericht \u00fcber das Abstammungsrecht liegt nun vor. </p>\n<p>Um was geht es bei der vorliegenden Kommissionsmotion? Beim Antrag geht es um die Stiefkindadoption mit folgendem Wortlaut: \"Die gesetzlichen Bestimmungen sollen so angepasst werden, dass bei der Stiefkindadoption auf das einj\u00e4hrige Pflegeverh\u00e4ltnis gem\u00e4ss Artikel 264 Absatz 1 ZGB verzichtet wird, wenn der leibliche Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der adoptionswilligen Person eine faktische Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt f\u00fchrt. Zus\u00e4tzlich ist zu pr\u00fcfen, auf welche weiteren Voraussetzungen in einem solchen Fall verzichtet werden kann, bzw. wo in einem solchen Fall weitere Erleichterungen angebracht sind.\"</p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung wurde angef\u00fchrt: \"Mit der von den R\u00e4ten verabschiedeten Regelung im Gesch\u00e4ft 'Ehe f\u00fcr alle' wird die Ehefrau der Geburtsmutter nur dann als rechtliche Mutter des Kindes anerkannt, wenn das Kind nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998 durch eine professionelle Samenspende in der Schweiz gezeugt wurde. In allen anderen F\u00e4llen - insbesondere bei einem fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Ausland sowie bei einer nat\u00fcrlichen Zeugung im In- oder Ausland - muss der nicht-leibliche Elternteil das sogenannte Stiefkind gem\u00e4ss Artikel 264c ZGB adoptieren. Dies f\u00fchrt zu einem aufwendigen und langen Verfahren, welches vor allem auch ein einj\u00e4hriges Pflegeverh\u00e4ltnis voraussetzt. Diese Wartezeit und das Verfahren erscheint unter den gegebenen Umst\u00e4nden als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und schikan\u00f6s und ist insbesondere nicht im Interesse des Kindes, welches dadurch w\u00e4hrend etwa zwei Jahren nur einen rechtlichen Elternteil besitzt und somit ungen\u00fcgend abgesichert ist. Das Verfahren ist deshalb zu vereinfachen, damit der adoptionswillige Elternteil das Kind rasch und unkompliziert adoptieren kann.\"</p>\n<p>Vor der Diskussion \u00fcber den Antrag auf eine Kommissionsmotion hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erf\u00fcllung des von der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates eingereichten Postulates 18.3714, \"\u00dcberpr\u00fcfung des Abstammungsrechts\". Sie begr\u00fcsst die Arbeit der interdisziplin\u00e4ren Expertengruppe und des Bundesrates. Wir anerkennen, dass das Abstammungs- und das Adoptionsrecht angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung reformiert werden m\u00fcssen.</p>\n<p>Nachdem die Verwaltung das geplante Vorgehen bis hin zum Vernehmlassungsverfahren geschildert und auch auf die inhaltlichen Unterschiede zwischen der beantragten Kommissionsmotion und der Motion Caroni 22.3235, \"Zeitgem\u00e4sses Abstammungsrecht\", hingewiesen hatte, entschied sich die Kommissionsmehrheit dagegen, den Beschluss zur von St\u00e4nderat Caroni eingereichten Motion abzuwarten. Die Verwaltung hat der Kommission klar aufgezeigt, dass die Kommissionsmotion die Adoption betrifft. Es geht also nicht um die origin\u00e4re Elternschaft. Das Thema ist daher auch nicht Teil des bundesr\u00e4tlichen Berichtes zum Abstammungsrecht oder der schon erw\u00e4hnten Motion Caroni.</p>\n<p>Die Minderheit sprach sich daf\u00fcr aus, dass alle Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, gemeinsam, nach Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Caroni, behandelt werden sollen. Die Motion sei deshalb abzulehnen. </p>\n<p>Die Kommission hat mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Beschluss f\u00fcr eine Kommissionsmotion gefasst. Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie deshalb, die Motion anzunehmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20220608","MeetingVerbalixOid":3560,"IdSession":"5115","SpeakerFirstName":"Patricia","SpeakerLastName":"von Falkenstein","SpeakerFullName":"von Falkenstein Patricia","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":12,"CantonName":"Basel-Stadt","CantonAbbreviation":"BS","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1654677526713)\/","End":"\/Date(1654677804116)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774876947726)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1654677526713+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1654677804117+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}