{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=311011L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=311011L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=311011L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=311011L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=311011L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"311011","Language":"DE","IdSubject":"59063","VoteId":null,"PersonNumber":4174,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ziel der Strafrahmenharmonisierung, an dessen Anfang diese Revision des Sexualstrafrechts steht, sind h\u00e4rtere Sanktionen. Anstoss war die Tatsache, dass die Richter regelm\u00e4ssig im unteren Drittel des Strafrahmens verbleiben, also zu mild urteilen. \"Im Vordergrund stehen dabei Gewalt- und Sexualdelikte, die oftmals an Frauen und Kindern begangen werden. Solche Delikte sollen k\u00fcnftig h\u00e4rter bestraft werden\", schrieb der Bundesrat 2018 als zentrales Statement in die Botschaft zu dieser Revision. Die grosse Frage ist nun: Hat die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen diesem Revisionszweck Rechnung getragen?</p>\n<p>Ich beginne mit den unbestrittenen Punkten: N\u00f6tigung soll auch nach Ansicht der SVP-Fraktion keine Voraussetzung mehr f\u00fcr Vergewaltigung sein. Gewalt und Drohungen sollen sich aber immer strafversch\u00e4rfend auswirken, wenn ihre Anwendung bewiesen werden kann. Der geschlechtsneutralen Formulierung des Tatbestandes der Vergewaltigung stimmen wir ebenfalls zu. Das StGB sollte konsequent geschlechtsneutral ausgestaltet sein.</p>\n<p>\"Die Schweiz verf\u00fcgt im internationalen Vergleich \u00fcber ein ungew\u00f6hnlich mildes Sanktionenrecht, und zwar vor allem in der t\u00e4glich gelebten Strafzumessungspraxis der Gerichte\", sagte der bekannte Schweizer Kriminologe und Strafrechtler Martin Killias. Ich komme zu den Geldstrafen, bedingten Geldstrafen und bedingten Freiheitsstrafen: Zwei, drei l\u00e4stige Jahre wird der T\u00e4ter sich zusammennehmen m\u00fcssen, wenn die Probezeit n\u00e4mlich zwei bis f\u00fcnf Jahre - in der Regel nur zwei oder drei Jahre - l\u00e4uft. Aber das Opfer wird ein ganzes Leben lang daf\u00fcr b\u00fcssen, dass es sexuell ausgebeutet worden ist. </p>\n<p>In der Forschung ist erwiesen, dass vor allem die psychischen Folgen von Sexualstraftaten f\u00fcr die Opfer ausserordentlich schwer wiegen. So hielt der Bundesrat 2018 in der besagten Botschaft fest, dass viele Opfer \u00fcber l\u00e4ngere Zeit oder gar ihr Leben lang an den Folgen solcher Taten leiden. Ein Sexualdelikt zu begehen, heisst, schweres Unrecht zu ver\u00fcben.</p>\n<p>Leider befindet sich die SVP-Fraktion in den allermeisten Punkten in der Minderheit. H\u00f6here Strafen w\u00fcrden nichts bringen und h\u00e4tten keine abschreckende Wirkung, lautet das Narrativ insbesondere der Linken. Wenn es um das Strafmass geht, ist die T\u00e4terperspektive bei den Linken hoch im Kurs: Die Gr\u00fcnen wollen keine Mindeststrafen, auch f\u00fcr Sexualdelikte nicht, hiess es in der Vernehmlassung. Die SP-Fraktion schrieb in ihrer Vernehmlassungsantwort zur vorliegenden Revision: \"Wir stehen Versch\u00e4rfungen im materiellen Strafrecht grunds\u00e4tzlich skeptisch gegen\u00fcber\", und: \"F\u00fcr uns soll das materielle Strafrecht nicht die Erziehung der Gesellschaft zum Ziel haben.\" Die Frage ist einfach, warum die SP-Fraktion bei den Raserdelikten explizit auf h\u00f6heren Strafen bestanden hat und warum diese dort eine abschreckende Wirkung haben sollen.</p>\n<p>Nur 18 Prozent der Kindersch\u00e4nder kassieren eine Freiheitsstrafe, jeder dritte Vergewaltiger muss keinen einzigen Tag ins Gef\u00e4ngnis, es gibt bedingte Strafen f\u00fcr Frauenbel\u00e4stiger und f\u00fcr Kinderpornografie. Dieses Sanktionensystem entzieht sich der Logik - mit bequemen Folgen f\u00fcr die T\u00e4ter. Das muss ein Ende haben.</p>\n<p>Stattdessen propagieren die gleichen Kreise die \"Nur Ja heisst Ja\"-Regel, gem\u00e4ss der sexuelle Kontakte unter erwachsenen Menschen grunds\u00e4tzlich unter Strafe gestellt werden, es sei denn, es ist eine zustimmende Geste erfolgt, die sich nat\u00fcrlich - sonst h\u00e4tte die Regel ja keine Wirkung - auch noch belegen lassen soll. Es handelt sich um ein klassisches Ablenkungsman\u00f6ver der Linken und erstaunlicherweise auch der Freisinnigen, die h\u00e4rtere Sanktionen bek\u00e4mpfen und stattdessen solche gesellschaftspolitischen Statements platzieren wollen. </p>\n<p>Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, ein Zeichen zu setzen. Das Strafrecht muss sich mit harten Fakten, mit Belegen auseinandersetzen, nicht Symbolpolitik betreiben. Im StGB geht es um Sein oder Nichtsein, um Verurteilung oder Freispruch. Es bringt den Opfern gar nichts, wenn die Regelung \"Nur Ja heisst Ja\" eingef\u00fchrt wird, die T\u00e4ter dann aber nicht wirklich bestraft werden.</p>\n<p>Nach langer Diskussion und mit Zutun des Bundesamtes f\u00fcr Justiz ist man zum Schluss gelangt, dass sich durch die Neuformulierung nichts \u00e4ndern w\u00fcrde. Mit Symbolpolitik tut man ohnehin nichts f\u00fcr die Opfer, es sei denn, man w\u00fcrde die Beweislast umkehren, sodass angeschuldigte M\u00e4nner ihre Unschuld zu belegen h\u00e4tten. Das w\u00e4re aber ein Verstoss gegen elementare Menschenrechte. Sexualdelikte sind und bleiben klassische Vieraugendelikte. Entsprechend schwer ist es f\u00fcr Polizei und Staatsanwaltschaft, genau herauszufinden, was die Beteiligten gesagt haben und was sie nicht gesagt haben. Es ist und bleibt so, dass Aussage gegen Aussage steht. Letztlich geht es um die Frage, wem die Richter mehr Glauben schenken.</p>\n<p>Die Zustimmungsl\u00f6sung ist ein Ablenkungsman\u00f6ver, weil jene, die sie propagieren, das Strafmass f\u00fcr Vergewaltigung nicht versch\u00e4rfen wollen. Auch die Istanbul-Konvention, dieses internationale Vertragswerk mit Unklarheiten, ist diesbez\u00fcglich bloss vorgeschoben. Die damalige Justizministerin Sommaruga hat ausgef\u00fchrt, dass die Schweiz die Vorgaben bereits erf\u00fclle und die dazu n\u00f6tigen Gesetze habe: \"Unsere Gesetzgebung entspricht bereits dem von der Konvention geforderten Mindeststandard, f\u00fcr eine Ratifizierung der Konvention m\u00fcssen wir unsere Gesetze nicht \u00e4ndern, sofern wir die im Bundesbeschluss vorgeschlagenen Vorbehalte anbringen.\" (AB 2017 N 846) So die Aussage der damaligen Justizministerin im Wortlaut.</p>\n<p>F\u00fcr uns sind freiheitsentziehende Sanktionen f\u00fcr schwere Delikte das Mindeste. Ein bedingter Freiheitsentzug ist eine Mahnung vom Richter - eine reine Administrativstrafe, die nach Ablauf der Probezeit aus dem Strafregister gel\u00f6scht wird. Man kann sich nur ann\u00e4hernd vorstellen, was in einem Opfer vorgeht, wenn sein Peiniger mit einem erleichterten L\u00e4cheln den Gerichtssaal verl\u00e4sst. Wer gesellschaftlich nichts zu verlieren hat, dem kann der Eintrag im Strafregister zwischen zwei und f\u00fcnf Jahren ohnehin egal sein.</p>\n<p>Eine Strafe dient auch der ausgleichenden Gerechtigkeit. T\u00e4ter m\u00fcssen eine f\u00fchlbare Sanktion f\u00fcr ihr Unrecht erleiden. Heute entsteht der Eindruck, schwere Sexualstraftaten w\u00fcrden von der Justiz bagatellisiert, die Delinquenten mit Samthandschuhen angepackt. Eine Justiz, die nicht[NB]mehr[NB]straft,[NB]beleidigt[NB]das Gerechtigkeitsempfinden der Leute.</p>\n<p>Diese Ziele verpasst die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen. Sie punktet damit vor allem bei den T\u00e4tern. Vergewaltigung, Kindsmissbrauch, aber auch sexuelle N\u00f6tigung, sexueller Missbrauch von Abh\u00e4ngigen sind widerliche, unverzeihbare Handlungen, und es ist v\u00f6llig unverst\u00e4ndlich, dass keine strengeren Pfl\u00f6cke eingeschlagen werden sollen.</p>\n<p>Der Strafrahmen ist politisch. Die SVP-Fraktion erwartet f\u00fcr sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder deutlich h\u00e4rtere Strafen. Darin steckt auch eine Botschaft an die Gerichte. \"Die Strafrahmen sind Ausdruck davon, f\u00fcr wie schwer eine Gesellschaft eine Straftat h\u00e4lt\", sagte die damalige Justizministerin Sommaruga bei der Lancierung der Reform. F\u00fcr wie schwer h\u00e4lt also unser Parlament, unsere Gesellschaft Sexualdelikte?</p>\n<p>Mit der Forderung nach sch\u00e4rferen Sanktionen kommt man in den Ruf, dem Populismus nachzuleben. Das beeindruckt uns aber nicht. Wenn wir den gesunden Menschenverstand im Strafrecht suchen, dann treffen wir ihn wohl eher auf der Strasse an und nicht in diesem Hause. Die Frage ist, wie es die Opfer sehen. Wir sehen das Strafrecht nicht als heilp\u00e4dagogische Institution, sondern als Instrument der S\u00fchne, des Ausgleichs von erlittenem Unrecht.</p>\n<p>Die SVP-Fraktion steht auf der Seite der Opfer. Stimmen Sie unseren Antr\u00e4gen zu! Wir treten auf die Revision zwar ein, behalten uns jedoch am Ende die Ablehnung der Vorlage vor, sofern nicht deutlich sch\u00e4rfere Sanktionen resultieren. [PAGE 2119] </p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20221205","MeetingVerbalixOid":3628,"IdSession":"5117","SpeakerFirstName":"Barbara","SpeakerLastName":"Steinemann","SpeakerFullName":"Steinemann Barbara","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":13,"Start":"\/Date(1670261636283)\/","End":"\/Date(1670262193600)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774876911807)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1670261636283+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1670262193600+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}