{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=327058L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=327058L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=327058L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=327058L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=327058L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"327058","Language":"DE","IdSubject":"62079","VoteId":null,"PersonNumber":1162,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Sie sind nun auf diese Vorlage eingetreten. Ich erlaube mir, Ihnen bei diesem Artikel einen Kompromiss zu beantragen. Mit einem zwingenden - einem zwingenden! - vollen Lastenausgleich f\u00fcr die Finanzierung der Familienzulagen w\u00fcrden die bestehenden Kompetenzen der Kantone eingeschr\u00e4nkt oder g\u00e4nzlich aufgehoben. Die Autonomie der Kantone und das Subsidiarit\u00e4tsprinzip w\u00fcrden ohne zwingenden Grund ausgehebelt. Diejenigen sechs Kantone, die bisher noch keinen Lastenausgleich auf ihrem Gebiet vorgenommen haben, k\u00f6nnen und d\u00fcrfen jedenfalls nicht der Grund sein f\u00fcr eine zwingende L\u00f6sung seitens des Bundesgesetzgebers. Vielmehr liegt es in der Verantwortung dieser Kantone, das Problem, das insbesondere bei hohen Beitragss\u00e4tzen und tiefen L\u00f6hnen besteht, autonom einer vern\u00fcnftigen L\u00f6sung zuzuf\u00fchren, so wie das die anderen Kantone ganz oder teilweise gemacht haben. </p>\n<p>Mit der in der Botschaft vorgesehenen zwangsweisen Einf\u00fchrung eines vollen Lastenausgleichs werden aber auch diejenigen Kantone bestraft - Z\u00fcrich, Freiburg, Basel-Stadt, Graub\u00fcnden, St. Gallen und Wallis -, die eine angemessene L\u00f6sung im Rahmen eines Teillastenausgleichs gefunden haben. Sie werden bestraft und unter den Zwang zur Umsetzung des nun angestrebten vollen Lastenausgleichs gestellt. Ihre massgeschneiderten f\u00f6deralistischen L\u00f6sungen m\u00fcssen zwingend in das neue System \u00fcberf\u00fchrt werden, obwohl sie im Rahmen ihrer Verh\u00e4ltnisse f\u00fcr sie gen\u00fcgend waren. Die f\u00f6deralistischen L\u00f6sungen werden damit vollst\u00e4ndig ausgeschaltet. Damit werden bedarfsgerechte und kantonalpolitisch breit abgest\u00fctzte Kompromissl\u00f6sungen, wie sie zum Beispiel erst k\u00fcrzlich in den Kantonen Z\u00fcrich und Basel-Stadt - Kollegin Herzog hat es gesagt - von deren Parlamenten getroffen wurden, \u00fcbersteuert. </p>\n<p>Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag:</p>\n<p>1.[NB]die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Neuenburg und Thurgau die M\u00f6glichkeit erhalten, autonom einen bedarfsgerechten Teillastenausgleich einzuf\u00fchren; </p>\n<p>2.[NB]die Kantone, die bereits heute einen Teillastenausgleich haben, nicht gezwungen werden, einen vollen Lastenausgleich vorzunehmen;</p>\n<p>3.[NB]die M\u00f6glichkeit einer bedarfsgerechten und kantonalpolitisch breit abgest\u00fctzten Kompromissl\u00f6sung nicht verhindert w\u00fcrde;</p>\n<p>4.[NB]f\u00fcnfzehn Kantone nicht gezwungen w\u00fcrden, ihre kantonalen L\u00f6sungen anzupassen;</p>\n<p>5.[NB]keine \u00dcbung mit einer Umverteilung von den Verbands- zu den kantonalen Familienausgleichskassen vorgenommen werden m\u00fcsste.</p>\n<p>Ein voller Lastenausgleich hingegen f\u00fchrt zur Bevormundung der Arbeitgeber und Selbstst\u00e4ndigen, er kann den Anreiz zur kostenbewussten Handlung eliminieren, und der heute bestehende landesweite Ausgleich innerhalb von Branchen wird zerst\u00fcckelt.</p>\n<p>Die Behauptung, der volle Lastenausgleich sei n\u00f6tig, um Systemfehler zu beheben, ist falsch, weil in der Argumentation irref\u00fchrenderweise Beitragss\u00e4tze aus Kantonen mit unterschiedlichen und teilweise sehr hohen Zulagen miteinander verglichen werden. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass deshalb in den Kantonen zuk\u00fcnftig eine Nivellierung auf h\u00f6herem Niveau stattfinden w\u00fcrde, die unweigerlich zu h\u00f6heren Beitragss\u00e4tzen f\u00fchren w\u00fcrde. Das w\u00fcrde zu h\u00f6heren Kosten und somit zur Erh\u00f6hung der Lohnkosten f\u00fchren. Es sind bereits erste Vorst\u00f6sse angedacht, den Mindestbetrag auf 400 Franken anzuheben. Das hat selbstverst\u00e4ndlich nachher entsprechende Konsequenzen auf die Beitragss\u00e4tze zulasten der Arbeitgeber.</p>\n<p>Ich ersuche Sie deshalb, zur Wahrung der kantonalen Autonomie und des Subsidiarit\u00e4tsprinzips der Minderheit Kuprecht zu folgen und damit f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Teillastenausgleichs zu sorgen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20230921","MeetingVerbalixOid":3757,"IdSession":"5122","SpeakerFirstName":"Alex","SpeakerLastName":"Kuprecht","SpeakerFullName":"Kuprecht Alex","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":5,"CantonName":"Schwyz","CantonAbbreviation":"SZ","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":14,"Start":"\/Date(1695293143963)\/","End":"\/Date(1695293411613)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1750419461763)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1695293143963+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1695293411613+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}