{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=342842L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=342842L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=342842L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=342842L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=342842L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"342842","Language":"DE","IdSubject":"65311","VoteId":null,"PersonNumber":4222,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich darf Ihnen als Berichterstatter \u00fcber die Beratung der SPK zur vorliegenden parlamentarischen Initiative Bl\u00e4si berichten. Die Kommission hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 17.[NB]Mai 2024 behandelt. Sie beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. </p>\n<p>Vorerst zum Inhalt des Vorstosses: Die Initiative will eine \u00c4nderung von Artikel 66a Absatz 2 des Strafgesetzbuches mit dem Ziel, dass die sogenannte H\u00e4rtefallklausel bei der Anordnung der Landesverweisung nicht mehr via Strafbefehl, sondern nur noch bei einem Urteil durch ein formelles Gericht zur Anwendung kommen kann. </p>\n<p>Die Mehrheit der Kommission lehnt den Vorstoss sowohl aus formellen wie auch aus materiellen Gr\u00fcnden ab. In formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass die R\u00e4te 2019 bzw. 2021 zwei Motionen zum Thema Ausweisung krimineller Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder angenommen und an den Bundesrat \u00fcberwiesen haben. Es sind dies die Motion M\u00fcller Philipp 18.3408, \"Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen\", und die Motion 21.3009 der SPK-N, \"Landesverweisungen per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen F\u00e4llen\". </p>\n<p>In seinem Bericht vom 1.[NB]M\u00e4rz 2024 \u00fcber Motionen und Postulate der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te im Jahr 2023 h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass aktuell die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Vorst\u00f6sse ausgearbeitet wird. Sie soll noch 2024 in die Vernehmlassung gehen. Die Kommission h\u00e4lt es nicht f\u00fcr angebracht, in dieser Situation einen parallelen Gesetzgebungsprozess in praktisch gleicher Sache anzustossen. Sie w\u00fcnscht aber ausdr\u00fccklich, dass der Bundesrat den Entwurf wie angek\u00fcndigt vor Ende 2024 in die Vernehmlassung schickt. Diese Vernehmlassung steht n\u00e4mlich schon[NB]viel[NB]zu[NB]lange[NB]aus - da bin ich mit der Vertreterin der Minderheit einverstanden -, sie d\u00fcmpelt schon zu lange vor sich hin. </p>\n<p>F\u00fcr die Kommissionsmehrheit k\u00f6nnen aber auch zwei materielle Gr\u00fcnde angef\u00fchrt werden, weshalb der Initiative keine Folge zu geben ist.</p>\n<p>Zum einen w\u00fcrde ein Folgegeben zu dem paradoxen Ergebnis f\u00fchren, dass ausgerechnet bei leichten Straftaten, die per Strafbefehl geahndet werden k\u00f6nnen, die Anwendung der H\u00e4rtefallklausel untersagt w\u00e4re. Hingegen k\u00f6nnte sie bei schwerwiegenden Straftaten, \u00fcber die ein Gericht urteilt, weiterhin angewendet werden. Es m\u00fcsste doch eigentlich genau umgekehrt sein: Je schwerer die Tat, desto weniger m\u00fcsste die H\u00e4rtefallklausel greifen. Es w\u00e4re sogar zu bef\u00fcrchten, dass fortan mehr Straftaten an die Gerichte \u00fcberwiesen w\u00fcrden, um diese Situation zu vermeiden. Dadurch w\u00fcrde nur die \u00dcberlastung der Gerichte zunehmen. </p>\n<p>Zum andern ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass unabh\u00e4ngig von der Beh\u00f6rde, die \u00fcber eine Ausweisung verf\u00fcgt, eine Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung erfolgen muss. Auch die Stimmenden haben sich im Jahr 2016 indirekt gegen eine automatische Ausweisung ausgesprochen, indem sie die Durchsetzungs-Initiative abgelehnt haben. </p>\n<p>Wir werden im Rahmen der Beratung der in Aussicht gestellten Vorlage zur Umsetzung der erw\u00e4hnten Motionen die M\u00f6glichkeit haben, diese berechtigten Fragen vor dem Hintergrund einer umfassenden Auslegeordnung und auf der Grundlage einer Botschaft des Bundesrates \u00e0 fond zu beraten und zu diskutieren. </p>\n<p>In den Augen der Kommissionsminderheit wird die H\u00e4rtefallklausel zu h\u00e4ufig, zu grossz\u00fcgig und je nach Kanton unterschiedlich angewendet. Diese Situation m\u00fcsse so rasch wie m\u00f6glich behoben werden, und der vorliegende Vorstoss gehe daf\u00fcr in die richtige Richtung. </p>\n<p>Die Mehrheit der SPK-N beantragt Ihnen aber mit 16 zu 9 Stimmen, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20240909","MeetingVerbalixOid":3901,"IdSession":"5205","SpeakerFirstName":"Nicol\u00f2","SpeakerLastName":"Paganini","SpeakerFullName":"Paganini Nicol\u00f2","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":17,"CantonName":"St. Gallen","CantonAbbreviation":"SG","ParlGroupName":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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