{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=347385L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=347385L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=347385L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=347385L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=347385L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"347385","Language":"DE","IdSubject":"66234","VoteId":null,"PersonNumber":4265,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wir beraten ab heute als Erstrat den Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 sowie den Nachtrag II zum Voranschlag 2024. Die Finanzkommission des Nationalrates tagte dazu am 2.[NB]September, am 11.[NB]Oktober und - nach den Vorberatungen in den vier Subkommissionen - am 11., 12.[NB]und 13.[NB]November 2024.</p>\n<p>Ich beginne mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2024. Dieser enth\u00e4lt zwei Bundesbeschl\u00fcsse. Der Bundesrat beantragt dem Parlament im Rahmen seiner Botschaft vom 20.[NB]September 2024 sieben Nachtragskredite im Umfang von 302,1 Millionen Franken. Davon werden 100 Millionen Franken intern kompensiert.</p>\n<p>Dazu einige Ausf\u00fchrungen: 185 Millionen Franken werden f\u00fcr die Schutzsuchenden aus der Ukraine ben\u00f6tigt und als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. F\u00fcr das Jahr 2024 gehen die aktuellen Sch\u00e4tzungen von durchschnittlich 63[NB]500 Personen mit Schutzstatus S aus, die Sozialhilfe ben\u00f6tigen. Bei der Budgetierung war man von 50[NB]000 Personen ausgegangen.</p>\n<p>Seit 2021 gilt die Schweiz beim EU-Forschungsprogramm als nicht assoziiertes Drittland. Aufgrund des Ausschlusses hat der Bundesrat \u00dcbergangsmassnahmen beschlossen. Die Beitr\u00e4ge werden nach dem effektiven Bedarf gem\u00e4ss Projektfortschritt ausbezahlt. Der Mehrbedarf 2024 in H\u00f6he von 86 Millionen Franken kann in den Jahren 2026 bis 2030 kompensiert werden, da mit diesem Nachtragskredit Zahlungen vorgezogen werden.</p>\n<p>Bei der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung ist die H\u00f6he der ben\u00f6tigten Mittel abh\u00e4ngig von der Anzahl der eingereichten Gesuche und der Anzahl der Betreuungspl\u00e4tze, die mitfinanziert werden k\u00f6nnen. In diesem Jahr d\u00fcrften 4000 weitere Pl\u00e4tze hinzukommen. Ausserdem haben Kantone und Gemeinden ihre Subventionen erh\u00f6ht, an denen sich der Bund ebenfalls beteiligt. Insgesamt wird ein Nachtragskredit von 14,2 Millionen Franken beantragt.</p>\n<p>Die weiteren Nachtragskredite summieren sich auf 16,8 Millionen Franken und betreffen verschiedene Bereiche. Die Finanzdelegation hat den Nachtrag der Wettbewerbskommission f\u00fcr die R\u00fcckerstattung einer Sanktion an die Swisscom aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides als dringlich bewilligt, damit keine zus\u00e4tzlichen Kosten entstehen.</p>\n<p>Die Vorgaben der Schuldenbremse f\u00fcr den ordentlichen Haushalt k\u00f6nnen auch unter Ber\u00fccksichtigung der beantragten Kreditaufstockungen eingehalten werden.</p>\n<p>Da die Vertr\u00e4ge mit den bestehenden Reservekraftwerken im Fr\u00fchling 2026 auslaufen, wird f\u00fcr die Projektierung neuer Reservekraftwerke ein Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken beantragt; dieser ist der Ausgabenbremse unterstellt.</p>\n<p>Mit einem separaten Bundesbeschluss wird eine Aufstockung des Voranschlagskredites um 154,2 Millionen Franken f\u00fcr den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur unterbreitet, der durch den entsprechenden Fonds finanziert wird.</p>\n<p>Die Finanzkommission hat beim Bundesamt f\u00fcr Umwelt auf Antrag der FK-N3 eine Erh\u00f6hung der Position \"Wildtiere, Jagd und Fischerei\" von 1 Million Franken beschlossen. Diese zus\u00e4tzlichen Mittel sind zugunsten von Schutzmassnahmen gegen den Wolf einzusetzen.</p>\n<p>Ich komme zum Voranschlag 2025 und zum Finanzplan 2026-2028. An seiner Sitzung vom 21.[NB]August 2024 hat der Bundesrat seine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Vorgaben der Schuldenbremse k\u00f6nnen dank den Bereinigungsmassnahmen von rund 2 Milliarden Franken eingehalten werden. Der Bundesrat hat eine Querschnittk\u00fcrzung bei den schwach gebundenen Ausgaben - ohne Armeeausgaben - von 1,4 Prozent vorgesehen. Weitere Massnahmen sind die K\u00fcrzung des Beitrages an die Arbeitslosenversicherung um 589 Millionen Franken, die Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds um 300 Millionen Franken, der Reserveabbau im ETH-Bereich um 100 Millionen Franken, die K\u00fcrzung der Einlage in den Regionalentwicklungsfonds um 25 Millionen Franken, die Erh\u00f6hung der Tabaksteuer um 44 Millionen Franken und die ausserordentliche Verbuchung von 700 Millionen Franken bei den Ausgaben f\u00fcr die Schutzsuchenden aus der Ukraine.</p>\n<p>Im Sommer 2024 ereigneten sich auch in der Schweiz schwere Unwetter, die in mehreren Kantonen zu sehr grossen Sch\u00e4den f\u00fchrten. Das UVEK hat, gest\u00fctzt auf eine Umfrage bei den betroffenen Kantonen, eine Bedarfserhebung erstellt. Die Nachmeldung des Bundesrates betrifft die Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren und den Hochwasserschutz.</p>\n<p>Das budgetierte Finanzierungsdefizit f\u00fcr das Jahr 2025 bel\u00e4uft sich, inklusive der Nachmeldung vom 13.[NB]September 2024, auf 758 Millionen Franken. Die Gesamteinnahmen betragen 85,679 Milliarden, die Gesamtausgaben 86,437 Milliarden Franken. Der Voranschlagsentwurf des Bundesrates sieht im ordentlichen Haushalt ein Defizit von 426 Millionen Franken vor. Die Schuldenbremse w\u00fcrde jedoch ein konjunkturelles Defizit von 512 Millionen Franken zulassen, sodass ein struktureller \u00dcberschuss - das ist Handlungsspielraum gem\u00e4ss Schuldenbremse - von 86 Millionen Franken resultiert. [PAGE 2055] </p>\n<p>In den Finanzplanjahren 2026 bis 2028 bestehen weiterhin strukturelle Finanzierungsdefizite. Somit sind weitere Massnahmen n\u00f6tig, um den Bundeshaushalt wieder in ein strukturelles Gleichgewicht zu bringen. Der Bundesrat hat deshalb eine Expertengruppe zur \u00dcberpr\u00fcfung der Aufgaben und Subventionen eingesetzt. An seiner Sitzung vom 20.[NB]September 2024 hat der Bundesrat Eckwerte des Entlastungspaketes festgelegt. Er will vor allem Massnahmen bei den Ausgaben ergreifen. Die Vernehmlassung soll Anfang 2025 er\u00f6ffnet werden. Zudem will der Bundesrat, dass alle Aufgabenbereiche einen Beitrag leisten, dies im Sinne der sogenannten Opfersymmetrie, und dem Projekt zur \u00dcberpr\u00fcfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Rechnung tragen.</p>\n<p>Die Subkommissionen haben in den vergangenen Wochen den Voranschlag 2025 und den Finanzplan 2026-2028 vorberaten und der Finanzkommission zahlreiche \u00c4nderungsantr\u00e4ge gestellt. Die Beratungen in der Finanzkommission dauerten drei Tage.</p>\n<p>Die Mehreinnahmen gegen\u00fcber dem Entwurf des Bundesrates betragen 22 Millionen Franken, die Mehrausgaben 95,9 Millionen Franken. Der strukturelle \u00dcberschuss nach der Vorberatung durch die FK-N betr\u00e4gt noch 12,3 Millionen Franken. In der Gesamtabstimmung hat die Finanzkommission diese Version des Voranschlages mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</p>\n<p>Die Kommission unterst\u00fctzt die Bundesbeschl\u00fcsse \u00fcber die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds f\u00fcr das Jahr 2025 einstimmig.</p>\n<p>Nachfolgend einige Differenzen zum Bundesratsentwurf: Die Finanzkommission hat die Direktzahlungen an die Landwirtschaft um 41,9 Millionen Franken und die Qualit\u00e4ts- und Absatzf\u00f6rderung von Landwirtschaftsprodukten um 4,8 Millionen Franken erh\u00f6ht. Die Einlage in den Fonds f\u00fcr Regionalentwicklung wurde um 12,5 Millionen Franken erh\u00f6ht. Die Kredite der internationalen Zusammenarbeit wurden insgesamt um 250 Millionen Franken und die Betriebsausgaben der Bundesasylzentren um 85 Millionen Franken gek\u00fcrzt. Die Entsch\u00e4digungen an die Kantone f\u00fcr die Sozialhilfe, die sie an Asylsuchende, vorl\u00e4ufig Aufgenommene und Fl\u00fcchtlinge ausrichten, sind ebenfalls um 20 Millionen Franken gek\u00fcrzt worden. Die Mittel f\u00fcr die Programmvereinbarung Wald wurden um 17,5 Millionen Franken und die Bundesbeitr\u00e4ge f\u00fcr den regionalen Personenverkehr um 7,7 Millionen Franken erh\u00f6ht.</p>\n<p>Die R\u00fcstungsausgaben und -investitionen wurden f\u00fcr das Jahr 2025 um 530 Millionen Franken erh\u00f6ht, der Betriebsaufwand der Armee und von Armasuisse wurde um insgesamt 50 Millionen reduziert. Die Einnahmen des Bundesamtes f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit wurden um 22 Millionen erh\u00f6ht. Der Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich wurde um 12,5 Millionen und der Bundesbeitrag an die Institutionen der Forschungsf\u00f6rderung um 3,4 Millionen aufgestockt. Die Kredite f\u00fcr Stipendien an ausl\u00e4ndische Studierende in der Schweiz wurden um 4,8 Millionen gek\u00fcrzt. Im Eigenbereich des Bundes hat die Kommission K\u00fcrzungen von insgesamt 125[NB]Millionen[NB]beschlossen, darunter eine Querschnittk\u00fcrzung von 70 Millionen bei den Personalausgaben aller Departemente.</p>\n<p>Die Mehrheit der Finanzkommission ist davon \u00fcberzeugt, dass das Parlament dringend finanzpolitische Priorit\u00e4ten setzen muss. Zudem m\u00fcssen die mehrj\u00e4hrigen Finanzbeschl\u00fcsse der Armeebotschaft, der BFI-Botschaft und der Kulturbotschaft umgesetzt werden. Die Priorit\u00e4ten der Mehrheit der Finanzkommission liegen bei der Landesverteidigung und bei der Landwirtschaft, und dies unter Einhaltung der Schuldenbremse und ohne Steuererh\u00f6hungen.</p>\n<p>Die Minderheit der Kommission ist mit der Priorit\u00e4tensetzung nicht einverstanden. Sie ist der Ansicht, dass die massive K\u00fcrzung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit einem Bruch mit der humanit\u00e4ren Tradition der Schweiz gleichkomme. Zudem sei die von der Mehrheit der Kommission beantragte Erh\u00f6hung des Armeebudgets konzeptlos und \u00fcbertrieben.</p>\n<p>Ich bedanke mich im Namen der Finanzkommission beim Bundesrat, insbesondere bei Frau Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter als Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes, bei der gesamten Bundesverwaltung und speziell beim Sekretariat der Finanzkommission f\u00fcr den grossen Einsatz und die ausgezeichnete Zusammenarbeit.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20241203","MeetingVerbalixOid":3941,"IdSession":"5206","SpeakerFirstName":"Anna","SpeakerLastName":"Giacometti","SpeakerFullName":"Giacometti Anna","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":18,"CantonName":"Graub\u00fcnden","CantonAbbreviation":"GR","ParlGroupName":"FDP-Liberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"RL","SortOrder":3,"Start":"\/Date(1733213404773)\/","End":"\/Date(1733214094028)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774876750940)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1733213404773+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1733214094027+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}