{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=349777L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=349777L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=349777L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=349777L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=349777L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"349777","Language":"DE","IdSubject":"66479","VoteId":null,"PersonNumber":3871,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wenn Sie sich die eine Gesch\u00e4ftsnummer dieses Traktandums ansehen, 17.400, dann merken Sie etwas: Wir haben ein Gesch\u00e4ft vor uns, das schon mehr als sieben Jahre alt ist. Als Berichterstatter in diesem Gesch\u00e4ft - auch seit mehr als vier Jahren - kann ich Ihnen sagen: Es ist keine einfache Vorlage, die wir vor uns haben. Die Geschichte, die diese Vorlage hat, spricht f\u00fcr sich. Eigentlich ist sich die grosse Mehrheit im Nationalrat und im St\u00e4nderat einig, dass man den sogenannten [PAGE 1232] Eigenmietwert abschaffen will, dies aus zwei relativ einfachen Gr\u00fcnden.</p>\n<p>Der erste Grund ist: Die Eigenmietwertbesteuerung, die wir heute haben, ist die Besteuerung eines fiktiven Einkommens. Sie zahlen Einkommenssteuer f\u00fcr das Recht, dass Sie in Ihrem eigenen Haus wohnen d\u00fcrfen. Das ist kein Einkommen. Wenn ich eine Jacht im Mittelmeer oder eine sch\u00f6ne Kunstsammlung habe, dann kann ich das geniessen, ohne dass ich daf\u00fcr ein Einkommen versteuern muss. Nur f\u00fcr das Wohneigentum, in dem ich wohne, muss ich Einkommen versteuern. Das ist erstaunlich und europaweit einzigartig. Das ist der eine Grund daf\u00fcr, dass die Mehrheit diesen Eigenmietwert abschaffen m\u00f6chte.</p>\n<p>Der zweite Grund ist, und das ist auch europaweit einzigartig, dass sich die Schweiz steuerrechtlich etwas sehr Sonderbares leistet. Wer in unserem Land Schulden auf seiner Liegenschaft macht, der wird staatlich subventioniert und belohnt. Er kann n\u00e4mlich die Zinsen f\u00fcr diese Schulden von der Steuer abziehen. Wer hingegen keine Schulden macht oder sogar Schulden zur\u00fcckbezahlt, wird in unserem System staatlich bestraft, weil er dann weniger abziehen kann und mehr Steuern zahlen muss. Wenn Sie das einem Kollegen, einer Kollegin in Deutschland oder Frankreich erkl\u00e4ren, stossen Sie auf blankes Unverst\u00e4ndnis. Die Schweizerische Nationalbank hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Schweiz wegen dieser staatlichen Subventionierung des Schuldenwesens zu den L\u00e4ndern geh\u00f6rt, die die h\u00f6chste Privatverschuldung in Europa haben. </p>\n<p>Das sind die Gr\u00fcnde daf\u00fcr, dass der Eigenmietwert aus Sicht der grossen Mehrheit beider R\u00e4te abgeschafft werden muss.</p>\n<p>Bei so viel Einigkeit liegt der Teufel eben im Detail. Es gibt zwar noch ein St\u00fcck mehr Einigkeit, k\u00f6nnte man sagen, indem sich eigentlich auch beide R\u00e4te darauf geeinigt haben, dass bei einer Abschaffung des Eigenmietwertes auch die Unterhaltskosten nicht mehr abgezogen werden k\u00f6nnen. Damit wurde ein St\u00fcck weit ein Gleichgewicht erzielt. Die beiden R\u00e4te haben sich auch bereits darauf geeinigt, dass bei einer Abschaffung des Eigenmietwertes und des Schuldzinsenabzugs Ersterwerberinnen und -erwerber trotzdem eine Verg\u00fcnstigung erhalten sollen, und zwar auf zehn Jahre befristet, damit der Liegenschaftserwerb auch f\u00fcr j\u00fcngere Familien m\u00f6glich bleibt. </p>\n<p>So, das ist jetzt das Ende der Einigkeit der beiden R\u00e4te. Jetzt komme ich zu den zwei grossen Differenzen, die seit einiger Zeit zwischen den R\u00e4ten hin- und hergehen. Ich mache mir keine Illusionen, dass heute eine Einigkeit bei diesen Differenzen erzielt werden kann. </p>\n<p>Die Differenzen betreffen einerseits die Frage: Soll der Systemwechsel, den wir hier wollen, einheitlich gelten, also f\u00fcr Liegenschaften, in denen die Eigent\u00fcmer selber wohnen - dar\u00fcber herrscht Einhelligkeit -, wie auch f\u00fcr Zweitliegenschaften? Angenommen, ich besitze zus\u00e4tzlich zu meinem Haus in Solothurn auch noch eine Wohnung oder ein Haus in Pontresina. Soll die Abschaffung des Eigenmietwertes f\u00fcr diese Liegenschaft gelten oder nicht? Das ist die eine Streitfrage. Andererseits geht es um die Frage: Wie ist das jetzt mit dem Schuldzinsenabzug? Soll der Schuldzinsenabzug konsequent abgeschafft werden? Soll er f\u00fcr selbstgenutztes Wohneigentum, das nicht vermietet wird, gar nicht mehr m\u00f6glich sein, oder sollen Schuldzinsenabz\u00fcge teilweise noch zul\u00e4ssig sein? </p>\n<p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat dieses Gesch\u00e4ft vor sieben Jahren eingereicht. Sie hat urspr\u00fcnglich ein Konzept entworfen und gesagt: Wir wollen keine einheitliche Aufhebung des Eigenmietwertes, und zwar aufgrund der Bed\u00fcrfnisse der Tourismus- und Gebirgskantone. W\u00fcrde der Eigenmietwert n\u00e4mlich auch bei Zweitliegenschaften vollst\u00e4ndig abgeschafft, h\u00e4tte dies f\u00fcr die betroffenen Kantone ganz erhebliche Einnahmeausf\u00e4lle zur Folge. Deshalb hat unser Rat bisher immer die Version mit dieser Zweiteilung verfolgt. Beim Schuldzinsenabzug hat der St\u00e4nderat bislang, auch bei der letzten Abstimmung in diesem Rat, die Meinung vertreten, dass der Schuldzinsenabzug zwar abgeschafft werden, dass er aber noch zul\u00e4ssig sein soll f\u00fcr Schuldzinsen von bis zu 70 Prozent der gesamten steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge, und zwar nicht nur aus Liegenschaften, sondern auch aus anderen Verm\u00f6genselementen. </p>\n<p>Der Bundesrat hat von Anfang an die Meinung vertreten, dass die Abschaffung des Eigenmietwertes einheitlich, d.[NB]h. unter Einbezug der Zweitliegenschaften, umgesetzt werden soll. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung zugunsten der Gebirgs- und Tourismuskantone aufgrund der uneinheitlichen Behandlung verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen k\u00f6nnte, dass der administrative Aufwand bei einer Zweiteilung wesentlich h\u00f6her w\u00e4re als bei einer einheitlichen L\u00f6sung und dass gewissen Umgehungen und Missbr\u00e4uchen durch Wohnsitzwechsel oder Hypothekenwechsel T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet werden k\u00f6nnten. </p>\n<p>Der Nationalrat hat in der letzten Beratung am 25.[NB]September dieses Jahres einerseits seine bisherige Haltung verst\u00e4rkt und andererseits eine Kehrtwende vollzogen. Der Nationalrat vertritt die Auffassung, dass die Eigenmietwertabschaffung konsequent durchgef\u00fchrt werden sollte. Der Nationalrat hat deshalb mit 153 zu 39 Stimmen - also ausserordentlich deutlich - beschlossen, aus den genannten Gr\u00fcnden auch Zweitwohnungen und Zweitliegenschaften in den Systemwechsel mit einzubeziehen. Der Nationalrat hat[NB]weiter[NB]beschlossen - mit 101 zu 91 Stimmen, also relativ knapp -, auch beim Schuldzinsenabzug ein eigenes System einzuf\u00fchren und dem St\u00e4nderat nicht zu folgen. Der Nationalrat hat beschlossen, die sogenannte quotal-restriktive Methode einzuf\u00fchren. Im Ergebnis heisst das, dass jemand, der im eigenen Objekt wohnt, daf\u00fcr keine Schuldzinsenabz\u00fcge mehr machen kann, dass Schuldzinsenabz\u00fcge aber noch m\u00f6glich sind gem\u00e4ss der Quote des unbeweglichen Verm\u00f6gens am Gesamtverm\u00f6gen.</p>\n<p>Wie Sie sehen werden, hat Ihre Kommission bei dieser Ausgangslage eine sehr kontroverse Diskussion gef\u00fchrt. Unser Rat ist diesbez\u00fcglich wahrscheinlich noch nicht auf einer einheitlichen Linie. Ihre Kommission hat aber zwei Entscheide gef\u00e4llt:</p>\n<p>Ihre Kommission beantragt Ihnen, bei der Frage der Zweitliegenschaften dem Nationalrat zu folgen. Der Entscheid fiel mit 9 zu 4 Stimmen. In Abkehr von der bisherigen st\u00e4nder\u00e4tlichen Haltung m\u00f6chte die Kommissionsmehrheit einen[NB]vollst\u00e4ndigen[NB]Systemwechsel vollziehen und die Zweitliegenschaften in die Abschaffung des Eigenmietwertes mit einbeziehen. </p>\n<p>In Abweichung vom Nationalrat hat Ihre Kommission wegen der Bed\u00fcrfnisse der Gebirgskantone eine Idee des Nationalrates aufgenommen. Der Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen. Betroffene Kantone sollen selbst eine besondere Liegenschaftssteuer, die sogenannte Objektsteuer, einf\u00fchren k\u00f6nnen, wenn sie das wollen. Das hat der Nationalrat bereits angedacht und beschlossen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nun aber, das wesentlich zu verst\u00e4rken, indem im Gesetz festgehalten wird, dass die gesamte Abschaffung des Eigenmietwertes nur in Kraft tritt, wenn gleichzeitig eine Verfassungs\u00e4nderung durch das Schweizervolk angenommen wird. Die Verfassungs\u00e4nderung besagt, dass Kantone, die das m\u00f6chten, eine Objektsteuer einf\u00fchren k\u00f6nnen. </p>\n<p>Das heisst, die beiden Gesch\u00e4fte, die Sie heute auf der Traktandenliste finden, werden miteinander verkn\u00fcpft. Die parlamentarische Initiative 17.400 betrifft die Abschaffung des Eigenmietwertes und die parlamentarische Initiative 22.454 die Schaffung einer Verfassungsgrundlage f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Objektsteuer f\u00fcr Kantone, die das w\u00fcnschen. </p>\n<p>Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dem zuzustimmen und die beiden Anliegen zwingend miteinander zu verkn\u00fcpfen. So laufen die Gebirgskantone nicht Gefahr, dass der Eigenmietwert schweizweit abgeschafft wird, sie aber bei[NB]einer[NB]Niederlage in der Volksabstimmung keine Objektsteuer einf\u00fchren k\u00f6nnen. So viel zur Frage der einheitlichen System\u00e4nderung und der Zweitwohnungen.</p>\n<p>Bei der Frage der Schuldzinsenabz\u00fcge beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ebenfalls dem Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat beschlossen, die sogenannte quotal-restriktive Methode einzuf\u00fchren, also im Ergebnis Schuldzinsenabz\u00fcge f\u00fcr selbstgenutztes Wohneigentum abzuschaffen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun nach erneuter Pr\u00fcfung der Argumente und aus den [PAGE 1233] von mir bereits genannten Gr\u00fcnden, auch hier dem Nationalrat zu folgen.</p>\n<p>Es gibt zu beiden Kernfragen starke Minderheiten. Deren Antr\u00e4ge werden nachher von Kollege Schmid direkt begr\u00fcndet. </p>\n<p>Ich bitte Sie namens der Mehrheit, in beiden F\u00e4llen dem Nationalrat zu folgen und die zwei Vorlagen zwingend miteinander zu verkn\u00fcpfen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20241212","MeetingVerbalixOid":3954,"IdSession":"5206","SpeakerFirstName":"Pirmin","SpeakerLastName":"Bischof","SpeakerFullName":"Bischof Pirmin","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":11,"CantonName":"Solothurn","CantonAbbreviation":"SO","ParlGroupName":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1734001304230)\/","End":"\/Date(1734002121497)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1750419502350)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1734001304230+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1734002121497+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}