{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=356776L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=356776L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=356776L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=356776L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=356776L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"356776","Language":"DE","IdSubject":"67976","VoteId":null,"PersonNumber":4216,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die mit der Motion angestrebte L\u00f6sung mag zwar L\u00fccken f\u00fcr Personen schliessen, die im Kindes-, Jugend- oder jungen Erwachsenenalter einen Unfall erlitten haben und im Erwachsenenalter, wenn sie dem UVG unterstellt sind, einen R\u00fcckfall oder eine Sp\u00e4tfolge erleiden. Es ist hingegen eine Scheinl\u00f6sung. Wie immer liegt die Crux auch hier im Detail. In Artikel 8 UVG wird nun aufgenommen, dass als Nichtberufsunf\u00e4lle auch R\u00fcckf\u00e4lle und Sp\u00e4tfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall gelten, der nicht nach diesem Gesetz versichert war und sich vor Vollendung des 25.[NB]Altersjahres ereignet hat. Es geht hier also um eine spezifische Gruppe - man kann sogar sagen: um eine Altersgruppe.</p>\n<p>Aus unserer Sicht rechtfertigt diese L\u00fcckenf\u00fcllung f\u00fcr Einzelf\u00e4lle den angedachten systemischen Eingriff in das UVG weiterhin nicht, und zwar mit folgender Argumentation: Durch die Begleichung der Heilungskosten aus dem KVG und die Leistung der Taggelder aus dem UVG werden zwei unterschiedliche Sozialversicherungssysteme miteinander vermischt. Die Grundversicherung nach KVG verg\u00fctet die Leistungen nach Massgabe eines abschliessenden Leistungskatalogs mit Franchise und Selbstbehalt f\u00fcr die versicherte Person. Das UVG hingegen basiert auf dem Naturalleistungsprinzip ohne Kostenbeteiligung der versicherten Person. Die Umsetzung dieser Gesetzesnovelle verpflichtet die beiden unterschiedlich funktionierenden Versicherer zusammenzuarbeiten und wird einen hohen Abkl\u00e4rungsaufwand und zahlreiche offene Fragen f\u00fcr beide Seiten hervorbringen. </p>\n<p>Ein l\u00fcckenhafter und inkonsistenter Eingriff in eine Sozialversicherung f\u00fcr einen sehr beschr\u00e4nkten Personenkreis, der zudem im Widerspruch zum R\u00fcckw\u00e4rtsversicherungsverbot in der Sozialversicherung steht und zulasten der Pr\u00e4mien aller Nichtberufsunfallversicherten gehen wird, rechtfertigt sich unseres Erachtens unter diesem Gesichtspunkt nicht. Man m\u00fcsste somit neu alle Leistungen f\u00fcr R\u00fcckf\u00e4lle oder Sp\u00e4tfolgen von Verletzungen, die urspr\u00fcnglich nicht zulasten des UVG gingen, obligatorisch durch dieses Gesetz abdecken. Das h\u00e4tte einen Kostenanstieg zur Folge, den alle Versicherten zu tragen h\u00e4tten. Dies ist in unseren Augen nicht verantwortbar. Die Umsetzung einer solchen System\u00e4nderung k\u00f6nnte sich als schwierig erweisen, da es darum geht, festzustellen, ob der erlittene R\u00fcckfall in einem Kausalzusammenhang mit einem urspr\u00fcnglichen Unfall steht.</p>\n<p>Schwierig k\u00f6nnte es auch werden, wenn zum Zeitpunkt des urspr\u00fcnglichen Unfalls nicht alle medizinischen Untersuchungen durchgef\u00fchrt worden sind, weil die Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall in der Zeit der Kindheit nicht massgebend war und daher nicht gemacht wurde. Unser Kollege R\u00e9my Wyssmann hat dazu einige Ausf\u00fchrungen gemacht; ich m\u00f6chte deshalb nicht n\u00e4her darauf eingehen. Denkbar ist ebenfalls, dass gewisse Dokumente fehlen, vor allem wenn sich der Unfall z.[NB]B. w\u00e4hrend eines Auslandaufenthalts in der Jugendzeit ereignet hat.</p>\n<p>Leistungen im Bereich Sozialversicherungen werden durch uns stetig ausgebaut und nie mehr abgebaut. Deshalb ist das f\u00fcr uns nicht tragf\u00e4hig. Es ist nicht Aufgabe der Sozialversicherungen, im Sinne einer Vollkaskoversicherung jegliches Lebensrisiko auf die Allgemeinheit, hier vor allem auf die Pr\u00e4mienzahler, abzuw\u00e4lzen.</p>\n<p>Aus diesen \u00dcberlegungen erachten wir die Vorlage in der vorliegenden Form als ungeeignet, um das Ziel der urspr\u00fcnglichen Motion zu erreichen.</p>\n<p>Deshalb spricht sich die SVP-Fraktion klar f\u00fcr Nichteintreten aus.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20250603","MeetingVerbalixOid":4017,"IdSession":"5209","SpeakerFirstName":"Diana","SpeakerLastName":"Gutjahr","SpeakerFullName":"Gutjahr Diana","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":20,"CantonName":"Thurgau","CantonAbbreviation":"TG","ParlGroupName":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","ParlGroupAbbreviation":"V","SortOrder":6,"Start":"\/Date(1748948325798)\/","End":"\/Date(1748948566965)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1781865864840)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1748948325797+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1748948566967+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}