{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=364803L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=364803L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=364803L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=364803L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=364803L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"364803","Language":"DE","IdSubject":"69610","VoteId":null,"PersonNumber":10818,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Die Sicherheitspolitik in Europa sieht heute anders aus als bei der letzten Revision des Kriegsmaterialgesetzes. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Spannungen im Nahen Osten und die br\u00f6ckelnde Sicherheitsarchitektur in Europa haben die Rahmenbedingungen fundamental ver\u00e4ndert. Unsere Aufgabe ist es, diese neue Realit\u00e4t nicht zu ignorieren, sondern die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Schweiz ihre Verteidigungsf\u00e4higkeit wahrt, ihre Industriebasis sichert und sich die M\u00f6glichkeit zu internationalen, insbesondere europ\u00e4ischen Kooperationen wahrt und gleichzeitig Neutralit\u00e4tsrecht und humanit\u00e4re Tradition respektiert.</p>\n<p>Die Vorlage, \u00fcber die wir heute diskutieren, geht auf den Auftrag der Motion 23.3585 der SiK-S zur\u00fcck. Der Bundesrat sollte eine Abweichungskompetenz im Kriegsmaterialgesetz verankern, um in ausserordentlichen Situationen unter strengen Bedingungen von den ordentlichen Bewilligungskriterien abweichen zu k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat diesen Auftrag mit seinem Entwurf erf\u00fcllt. Der St\u00e4nderat ist in zwei Punkten weiter gegangen. Erstens hat er die Frage der Wiederausfuhr in das Gesch\u00e4ft hineingenommen, welche im Rahmen einer parlamentarischen Initiative schon l\u00e4nger in der SiK-N h\u00e4ngig war, und faktisch die bisherige Praxis der Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen aufgehoben. Zweitens hat er f\u00fcr L\u00e4nder des Anhangs 2 KMV eine Privilegierung beschlossen, indem zentrale Ausschlusskriterien von Artikel 22a Absatz 2 KMG f\u00fcr diese Staaten nicht mehr gelten sollen.</p>\n<p>Im Wesentlichen geht es also um zwei Fragen: In welche L\u00e4nder sollen Exporte m\u00f6glich sein, und sind L\u00e4nder, die wir beliefern, in Zukunft frei, R\u00fcstungsg\u00fcter aus der Schweiz auch weiterzugeben?</p>\n<p>Die SiK-N hat sich an mehreren Sitzungen ihrer Subkommission und ihrer Plenarkommission mit diesen Weichenstellungen auseinandergesetzt. Das Ergebnis ist ein Mehrheitsantrag, der drei Dinge gleichzeitig erreichen will: die sicherheitspolitisch notwendige Flexibilisierung f\u00fcr verl\u00e4ssliche Partnerstaaten; eine rechtsstaatliche und eng definierte Abweichungskompetenz des Bundesrates; die Sicherung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis, ohne die Glaubw\u00fcrdigkeit der humanit\u00e4ren Schweiz preiszugeben.</p>\n<p>Als neutraler Staat steht die Schweiz nicht im luftleeren Raum, sie ist vielmehr wirtschaftlich, technologisch und sicherheitspolitisch eng mit ihren europ\u00e4ischen Partnern verflochten. Die heutige Gesetzeslage f\u00fchrt leider dazu, dass europ\u00e4ische Staaten im Falle eines bewaffneten Konfliktes nicht mehr auf Schweizer Komponenten z\u00e4hlen k\u00f6nnen, und das bereits unterhalb der Schwelle eines Kriegsfalles. Hier erinnere ich an die Diskussionen um die Weitergabe von Kriegsmaterial an die Ukraine. Auch das ist ein Thema und mit ein Grund daf\u00fcr, weshalb die Partner der Schweiz in Europa und dar\u00fcber hinaus zunehmend \"Swiss free\" beschaffen, mit unmittelbaren Folgen nicht nur f\u00fcr unsere R\u00fcstungsunternehmen und damit f\u00fcr die Arbeitspl\u00e4tze in der Schweiz, sondern vor allem auch f\u00fcr die Versorgungssicherheit unserer eigenen Armee. Eine Armee ohne verl\u00e4ssliche industrielle Basis ist im Ernstfall auf Gedeih und Verderb vom Ausland abh\u00e4ngig; das widerspricht dem Kernverst\u00e4ndnis bewaffneter Neutralit\u00e4t. Noch schlimmer: Wer technologisch nichts beitragen kann, ist auch f\u00fcr Kooperationen nicht mehr attraktiv und wird von ausl\u00e4ndischen Lieferanten nicht mehr ber\u00fccksichtigt.</p>\n<p>Eine Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission warnt vor einer \"kompletten \u00d6ffnung\" des Kriegsmaterialgesetzes und sieht in der Vorlage vor allem eine Gefahr f\u00fcr die humanit\u00e4re Rolle der Schweiz. Sie verweist dabei auf die Korrektur-Initiative, deren R\u00fcckzug damals an den Verzicht auf eine Abweichungskompetenz des Bundesrates gekn\u00fcpft war, und stellt die demokratische Legitimit\u00e4t einer erneuten Flexibilisierung infrage. F\u00fcr den Fall einer Annahme ist ein Referendum ausdr\u00fccklich angek\u00fcndigt worden. Zudem wird argumentiert, die \u00c4nderungen n\u00fctzten der Ukraine kaum, \u00f6ffneten \u00fcber Drittstaaten aber faktisch den Zugang zu Konflikten, zum Beispiel im Jemen oder im Sudan.</p>\n<p>Die Kommissionsmehrheit teilt diese Einsch\u00e4tzung ganz dezidiert nicht: </p>\n<p>Erstens bleibt das Neutralit\u00e4tsrecht vollumf\u00e4nglich anwendbar. Der Bundesrat hat explizit festgehalten, dass die Abweichungskompetenz nicht dazu dienen kann, Exporte zugunsten einer Kriegspartei zu erm\u00f6glichen, und dass auch mit der neuen Regelung weder Exporte noch Wiederausfuhren an Kriegsparteien zul\u00e4ssig sind.</p>\n<p>Zweitens bleiben die strengen Ausschlusskriterien in Artikel 22a Absatz 2 KMG bez\u00fcglich des Vorliegens eines bewaffneten Konflikts, schwerer Menschenrechtsverletzungen, eines Einsatzes gegen die Zivilbev\u00f6lkerung oder eines hohen[NB]Umgehungsrisikos, welche eben Exporte ausschliessen, intakt.</p>\n<p>Drittens schafft der Mehrheitsantrag eine klare, transparente Systematik. F\u00fcr Staaten des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung, also Staaten mit einem Exportkontrollregime auf Schweizer Niveau, gelten erleichterte Bedingungen, aber auch hier nur in einem klar umschriebenen Rahmen: Die Exporte an Anhang-2-Staaten werden in der Regel bewilligt, sie sind auch im Fall eines bewaffneten Konflikts unterhalb der Kriegsschwelle m\u00f6glich. Damit wird den Bedenken vor [PAGE 1961] allem der europ\u00e4ischen Staaten begegnet, wonach im Falle eines niederschwelligen Konflikts unterhalb der Schwelle eines Krieges keine Lieferungen an Partnerstaaten mehr erfolgen k\u00f6nnten.</p>\n<p>Die Bewilligung ist also im Fall von Anhang-2-Staaten die Regel. Der Bundesrat kann aber die Bewilligung ablehnen, sofern aussen-, neutralit\u00e4ts- und sicherheitspolitische Interessen der Schweiz dies erfordern, wobei dar\u00fcber gestritten werden kann, ob der Neutralit\u00e4tspolitik neben der Aussen- und Sicherheitspolitik eine eigenst\u00e4ndige Bedeutung zukommt und sie nicht lediglich Bestandteil unserer Aussen- und Sicherheitspolitik ist. F\u00fcr eine Ablehnung durch den Bundesrat ist eine spezielle Situation erforderlich. Die Bewilligung bleibt die Regel.</p>\n<p>F\u00fcr alle anderen Staaten bleibt das heute sehr strenge Regime unver\u00e4ndert. Hier kann der Bundesrat aber neu in Ausnahmef\u00e4llen von den Voraussetzungen in Artikel 22a KMG abweichen. Erstens m\u00fcssen dazu ausserordentliche Umst\u00e4nde vorliegen; zweitens muss dies die Wahrung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern; drittens sind in einem solchen Fall die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider R\u00e4te innerhalb von 24 Stunden zu informieren. Damit unterscheiden sich die geplanten \u00c4nderungen deutlich von den Maximalforderungen aus der Wirtschaft, die eine noch weiter gehende Entkoppelung vom Konfliktkriterium oder gar die Streichung einzelner Bewilligungskriterien forderte.</p>\n<p>Das Parlament ist aus Sicht der Mehrheit, entgegen der Ansicht der Minderheit, heute nicht an den politischen Kontext vergangener Initiativen gebunden. Es muss die aktuelle sicherheitspolitische Lage und seine Verantwortung f\u00fcr die Verteidigungsf\u00e4higkeit im Auge behalten. Das verlangt auch die Ausr\u00fcstung unserer Armeeangeh\u00f6rigen.</p>\n<p>Die Kommission empfiehlt Ihnen daher mit 16 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und gemeinsam einen Weg zu suchen, der sowohl der sicherheitspolitischen Realit\u00e4t als auch unseren v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht wird. Eintreten heisst nicht, jede Lockerung blind zu akzeptieren. Eintreten heisst, Verantwortung zu \u00fcbernehmen, die Konfliktlinien offen zu diskutieren und im Detail die Pfl\u00f6cke so[NB]einzuschlagen,[NB]dass die Neutralit\u00e4t, die Menschenrechte und die Sicherheitspolitik in einem tragf\u00e4higen Gleichgewicht sind.</p>\n<p>Ich werde sp\u00e4ter in der Detailberatung noch ausf\u00fchrlicher auf die Argumente der Mehrheit und der Minderheiten eingehen. Einstweilen danke ich Ihnen f\u00fcr die Aufmerksamkeit.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20251202","MeetingVerbalixOid":4095,"IdSession":"5211","SpeakerFirstName":"Nicole","SpeakerLastName":"Barandun","SpeakerFullName":"Barandun Nicole","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1764662491593)\/","End":"\/Date(1764663105712)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774876676890)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1764662491593+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1764663105713+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}