{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=372620L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=372620L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=372620L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=372620L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=372620L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"372620","Language":"DE","IdSubject":"71013","VoteId":null,"PersonNumber":3897,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Kriminalit\u00e4tsstatistiken z\u00e4hlen Delikte und nicht T\u00e4ter. Dadurch entsteht oft ein verzerrtes Bild. Kriminologische Studien zeigen jedoch klar, dass ein relativ kleiner Teil der T\u00e4ter f\u00fcr einen grossen Anteil der Straftaten verantwortlich ist. Sch\u00e4tzungen gehen davon aus, dass rund 5 bis 10 Prozent der T\u00e4ter fast die H\u00e4lfte aller Delikte begehen. Gerade bei Eigentumsdelikten wie Diebstahl oder Einbruch k\u00f6nnen einzelne T\u00e4ter in kurzer Zeit Dutzende Straftaten begehen. Wenn es uns gelingt, die Strafverfolgung bei solchen Serien- und Mehrfacht\u00e4tern effizienter zu gestalten, kann dies einen \u00fcberproportional grossen Effekt auf die Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung haben.</p>\n<p>Die heutige Strafprozessordnung (StPO) enth\u00e4lt in Artikel 29 einen sogenannten Konzentrationsgrundsatz. Wenn mehrere Personen gemeinsam delinquieren, soll grunds\u00e4tzlich eine Staatsanwaltschaft das gesamte Verfahren f\u00fchren. Dieser Grundsatz ist sinnvoll, da er Doppelspurigkeiten verhindert und eine koordinierte Strafverfolgung erm\u00f6glicht. In bestimmten Konstellationen f\u00fchrt er jedoch zu erheblichen praktischen Problemen. Das ist besonders bei sogenannten Mehrfacht\u00e4tern ohne festen Wohnsitz der Fall, die zudem in wechselnden T\u00e4tergruppierungen und in verschiedenen Kantonen kriminell werden. Nach geltendem Recht m\u00fcssen in solchen F\u00e4llen s\u00e4mtliche Verfahren h\u00e4ufig in einem einzigen Kanton gesammelt und anschliessend an jene Staatsanwaltschaft \u00fcberwiesen werden, die das erste Verfahren er\u00f6ffnet hat. <i>(Zwischenruf des Pr\u00e4sidenten: Darf ich um mehr Aufmerksamkeit f\u00fcr die Rednerin bitten?)</i> Besten Dank, Herr Pr\u00e4sident. Aufgrund meiner Vergangenheit bin ich daran gew\u00f6hnt.</p>\n<p>Mit der Motion verlange ich deshalb eine gezielte Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, damit Verfahren in solchen Konstellationen einfacher getrennt und von den jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaften gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, sofern dies im Interesse der Verfahrens\u00f6konomie liegt.</p>\n<p>Unsere Staatsanwaltschaften stehen heute unter erheblichem Druck. Die Fallzahlen steigen, und gleichzeitig werden die Verfahren immer komplexer, insbesondere bei mobiler und grenz\u00fcberschreitender Kriminalit\u00e4t. Gerade deshalb m\u00fcssen wir dort, wo unn\u00f6tige B\u00fcrokratie entsteht, die Verfahren vereinfachen - selbstverst\u00e4ndlich unter voller Wahrung der rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tze.</p>\n<p>In einer Anh\u00f6rung wurde eindr\u00fccklich beschrieben, welche Schwierigkeiten die heutige Regelung in der Praxis verursacht. Es wurde erkl\u00e4rt, dass Artikel 29 StPO dazu verpflichtet, Verfahren gegen Einzelt\u00e4ter oder Mitglieder einer T\u00e4tergruppierung aus verschiedenen Kantonen zwingend zu b\u00fcndeln und durch eine einzige Staatsanwaltschaft f\u00fchren zu lassen. Als Beispiel wurde ein Verfahren mit neun Einbrechern geschildert, die in fast allen Kantonen der Schweiz Delikte begangen hatten - es handelte sich um insgesamt rund 150 Einbruchdiebst\u00e4hle. Bevor \u00fcberhaupt mit der eigentlichen Strafverfolgung begonnen werden konnte, musste zuerst die Zust\u00e4ndigkeit zwischen den Kantonen gekl\u00e4rt werden. Diese Auseinandersetzung dauerte fast ein Jahr und musste schliesslich durch das Bundesstrafgericht entschieden werden. Das ist schlicht und einfach absurd. Solche Verfahren \u00fcbersteigen die Kapazit\u00e4ten vieler Staatsanwaltschaften, insbesondere jener in kleinen Kantonen.</p>\n<p>Auch die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz weist darauf hin, dass Zust\u00e4ndigkeitsverfahren zwischen Kantonen in den letzten Jahren stark zugenommen haben und heute deutlich h\u00e4ufiger vorkommen als noch vor wenigen Jahren. Die Ressourcen fehlen dann dort, wo sie eigentlich gebraucht w\u00fcrden: bei der eigentlichen Strafverfolgung. Am Ende verz\u00f6gert sich nicht nur das Verfahren, es verz\u00f6gert sich auch die Verurteilung und damit die Sanktion. Gerade bei T\u00e4tern ohne stabilen Aufenthaltsstatus ist das besonders problematisch, weil damit auch Massnahmen wie eine Landesverweisung erst sp\u00e4ter oder gar nicht umgesetzt werden k\u00f6nnen. Es handelt sich um Personen, die ganz gezielt unser System ausn\u00fctzen. Mit anderen Worten, eine Regel, die eigentlich Effizienz schaffen sollte, f\u00fchrt faktisch zu mehr B\u00fcrokratie und zu l\u00e4ngeren Verfahren.</p>\n<p>Die Motion verlangt keine grundlegende Reform der Strafprozessordnung, sie schl\u00e4gt vielmehr eine pragmatische und gezielte Anpassung vor. Die B\u00fcndelung von Verfahren bleibt weiterhin der Regelfall. In klar definierten Konstellationen soll jedoch eine Ausnahme bei den mobilen T\u00e4tergruppen mit wechselnder Zusammensetzung und ohne festen Wohnsitz m\u00f6glich sein. In solchen F\u00e4llen soll es m\u00f6glich sein, Verfahren fr\u00fcher zu trennen und durch die jeweils zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaften f\u00fchren zu lassen. Das Ziel ist, weniger \u00fcberdimensionierte Sammelverfahren, daf\u00fcr mehrere schlankere Verfahren, die schneller abgeschlossen werden k\u00f6nnen, zu f\u00fchren.</p>\n<p>Ich danke dem Bundesrat, dass er meine Motion zur Annahme beantragt, und bin Ihnen ebenfalls dankbar f\u00fcr Ihre Zustimmung.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20260318","MeetingVerbalixOid":4150,"IdSession":"5212","SpeakerFirstName":"Tiana Angelina","SpeakerLastName":"Moser","SpeakerFullName":"Moser Tiana Angelina","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Gr\u00fcnliberale Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"GL","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1773828679582)\/","End":"\/Date(1773829003204)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1781857383234)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1773828679583+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1773829003203+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}