{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=53771L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=53771L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=53771L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=53771L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=53771L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"53771","Language":"DE","IdSubject":"8823","VoteId":null,"PersonNumber":540,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Wie es der Zufall will, will die Minderheit das geltende Recht beibehalten. Bundesrat und Nationalrat wollen eine weiter gehende L\u00f6sung.</p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit, einen Zugang zu \u00f6ffentlichen Ereignissen zu erhalten, auch wenn ein Veranstalter einen Exklusivvertrag abgemacht hat, ist eben auch auf europ\u00e4ischer Ebene vorgesehen, weil dies eine gewisse Bedeutung f\u00fcr das \u00f6ffentliche Interesse hat. Mit \u00f6ffentlichen Interessen ist schon eine breite Palette gemeint, darunter werden selbstverst\u00e4ndlich auch gewisse wichtige Sportanl\u00e4sse verstanden. Im geltenden Recht sieht man ganz klar, besonders in Absatz 2, dass es eine veraltete Betrachtungsweise ist; denn die SRG beanspruchte eine nationale Service-public-Rolle f\u00fcr sich allein, was in Zukunft aber nicht mehr so sein wird. Es sollen gem\u00e4ss dem neuen Text eigentlich s\u00e4mtliche Veranstalter mit gleich langen Spiessen k\u00e4mpfen k\u00f6nnen, wenn es sich um \u00f6ffentliche Anl\u00e4sse handelt. Die Wichtigkeit dieses Artikels liegt in diesem Schritt, den wir eigentlich schon getan haben, indem wir verschiedene Veranstaltungen mit Service-public-Leistungen anerkannt haben.</p>\n<p>Die zweite Crux dieses Artikels liegt bei Absatz 1 Buchstaben a und b. Die heutige Fassung sagt, dass diejenigen, die \u00fcber Exklusivrechte verf\u00fcgen, die \"Zulassung anderer Veranstalter dulden\" m\u00fcssen oder \"anderen Veranstaltern die von ihnen gew\u00fcnschten Teile der Wiedergabe zu angemessenen Bedingungen zur Verf\u00fcgung stellen\" m\u00fcssen. Die neue Fassung gem\u00e4ss Mehrheit lautet: \".... und die gew\u00fcnschten Teile des \u00dcbertragungssignals zu angemessenen Bedingungen\". Das heisst, der Veranstalter, der diese Exklusivrechte hat, kann nicht selber bestimmen, ob er die eine oder andere Form will. Das ist extrem wichtig, weil unter \"angemessenen Bedingungen\" angesichts der Differenz der Gr\u00f6ssen der Veranstalter nicht immer das Gleiche zu verstehen ist.</p>\n<p>Konkret gesagt: Wenn - sagen wir einmal - ein grosses Sportereignis stattfindet und die SRG daf\u00fcr Exklusivvertr\u00e4ge hat, haben die Privaten aufgrund dieses Artikels und aufgrund des europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens zwar Anspruch auf eine Kurzberichterstattung, das heisst zwei, drei Minuten, wenn sie Anspruch haben. Was passiert aber, wenn diese unter heutigem Recht versuchen, das umzusetzen? Die SRG beschliesst schlicht und einfach jedes Mal, dass sie die zweite und nicht die erste Variante will, dass sie also den gew\u00fcnschten Teil des \u00dcbertragungssignals \"zu angemessenen Bedingungen\" zur Verf\u00fcgung stellt. \"Angemessene Bedingungen\" heissen f\u00fcr die SRG in der Regel 1000 Franken pro Minute. F\u00fcr lokale und regionale Veranstalter zum Beispiel sind das keine angemessenen Bedingungen. Ein lokaler oder regionaler Veranstalter, der w\u00e4hrend des ganzen Jahres \u00fcber sein Fussball- oder Eishockeyteam berichten will, kann sich nat\u00fcrlich nicht jede Woche drei Minuten \u00e0 1000 Franken leisten; das sind enorme Kosten. Deshalb ist es wichtig, dass er die M\u00f6glichkeit hat, selber dorthin zu gehen, selber diese zwei oder drei Minuten zu filmen und sie dann wiederzugeben. Das ist \u00fcbrigens auch der Vielfalt f\u00f6rderlich, weil die Bilder dann nicht auf allen Sendern immer die gleichen, sondern immer verschieden sind.</p>\n<p>Ich ersuche Sie, der Mehrheit zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20050309","MeetingVerbalixOid":1296,"IdSession":"4707","SpeakerFirstName":"Filippo","SpeakerLastName":"Lombardi","SpeakerFullName":"Lombardi Filippo","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":27,"CantonName":"Tessin","CantonAbbreviation":"TI","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":5,"Start":"\/Date(1110381087623)\/","End":"\/Date(1110381374393)\/","Function":"Mit-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849632247)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1110381087623+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1110381374393+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}