{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=64710L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=64710L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=64710L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=64710L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=64710L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"64710","Language":"DE","IdSubject":"10448","VoteId":null,"PersonNumber":372,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Frau Nationalr\u00e4tin Ruth-Gaby Vermot-Mangold hat am 14. Juni 2000 eine parlamentarische Initiative eingereicht. Das Ziel dieser Initiative ist, dass die Opfer h\u00e4uslicher Gewalt gesch\u00fctzt werden, indem die gewaltt\u00e4tigen Personen sofort aus der Wohnung weggewiesen werden und diese f\u00fcr eine bestimmte Zeit nicht mehr betreten d\u00fcrfen.</p>\n<p>Die parlamentarische Initiative ist noch nach altem Recht abgewickelt worden. Demzufolge hatte der Nationalrat zun\u00e4chst dar\u00fcber zu befinden, ob dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben sei. Der Nationalrat beschloss dies am 7. Juni 2001 so. In der Folge beauftragte der Nationalrat seine Kommission f\u00fcr Rechtsfragen mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage, und daraufhin folgte wie \u00fcblich auch ein Vernehmlassungsverfahren. Am 15. Dezember 2005 stimmte dann der Nationalrat dem bereinigten Entwurf, dem nach der Auswertung der Vernehmlassung von seiner Kommission f\u00fcr Rechtsfragen bereinigten Entwurf, sehr deutlich, n\u00e4mlich mit 119 zu 26 Stimmen, zu.</p>\n<p>Worin besteht der Inhalt dieser Vorlage? Diese Vorlage befasst sich mit den Klagem\u00f6glichkeiten von Personen zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen, und zwar nicht nur, wie der Titel der Vorlage nahe legen k\u00f6nnte, bei sogenannter h\u00e4uslicher Gewalt - also im Familienkreis oder in der Partnerschaft -, sondern auch beim sogenannten Stalking. Darunter versteht man das permanente gezielte Ausspionieren, Suchen physischer N\u00e4he, Bel\u00e4stigen und allenfalls Bedrohen eines Menschen durch einen anderen, wobei sich die beiden vielfach gar nicht kennen. Charakteristisch f\u00fcr das Stalking sind \u00fcberdies die Wiederholung und die Kombination der verschiedenen Verhaltensweisen, die eben dieses Stalking ausmachen. Sodann schreibt die Vorlage den Kantonen vor, eine Stelle zu bezeichnen, die im Krisenfall die sofortige Ausweisung der verletzenden Person aus der gemeinsamen Wohnung verf\u00fcgen kann, und das [PAGE 258] entsprechende Verfahren zu regeln. Schliesslich, so die Vorlage des Nationalrates, sollen die Kantone daf\u00fcr sorgen, dass sich verletzte und verletzende Personen an Beratungsstellen wenden k\u00f6nnen.</p>\n<p>Gesetzessystematisch ist die Vorlage im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) angesiedelt, konkret beim Pers\u00f6nlichkeitsschutz, in den Artikeln 28ff. ZGB. Das Herzst\u00fcck der Vorlage besteht aus einem neuen Artikel 28b, der an den bereits bestehenden Artikel 28a anschliesst. Artikel 28a befasst sich mit den Klagem\u00f6glichkeiten bei Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen im Allgemeinen und bleibt mit Ausnahme der sogenannten Sach\u00fcberschrift unver\u00e4ndert.</p>\n<p>Nun einige Ausf\u00fchrungen im Rahmen des Eintretens zur generellen Beurteilung der Vorlage in Ihrer Kommission f\u00fcr Rechtsfragen: In der Kommission wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass der bestehende Pers\u00f6nlichkeitsschutz namentlich mit Blick auf den bereits erw\u00e4hnten Artikel 28a ZGB, aber auch mit Blick auf die M\u00f6glichkeit des Beantragens bzw. des Erlasses von vorsorglichen Massnahmen schon recht weitgehend sei, und es wurde in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob die vorgesehene Regelung denn auch geeignet sei, in der Praxis durchgesetzt zu werden. Denn - das ist wohl klar - jedes Gesetz ist letztlich nur so gut, wie es auch durchgesetzt werden kann. Die Kommission ist aber, nicht zuletzt aufgrund der Erkl\u00e4rungen der Verwaltung, \u00fcbereinstimmend zur \u00dcberzeugung gelangt, dass aufgrund der gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse eindeutig ein Bedarf nach einer \u00fcber den bestehenden Artikel 28a ZGB hinausgehenden speziellen Regelung in diesem Bereich bestehe und dass die vorgesehene Regelung auch praxistauglich sei.</p>\n<p>In der Folge trat die Kommission oppositionslos auf die Vorlage ein und stimmte ihr auch einstimmig zu, mit einer einzigen Ausnahme. Diese Ausnahme betrifft Absatz 5 von Artikel 28b. Die Mehrheit der Kommission beantragt, diesen Absatz zu streichen, eine Minderheit will ihn beibehalten, mithin dem Nationalrat folgen. Wir werden bei der Detailberatung darauf zur\u00fcckkommen.</p>\n<p>Im Namen der einstimmigen Kommission f\u00fcr Rechtsfragen beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Antr\u00e4gen der Kommission bzw. bei Absatz 5 von Artikel 28b dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20060322","MeetingVerbalixOid":1422,"IdSession":"4711","SpeakerFirstName":"Hansheiri","SpeakerLastName":"Inderkum","SpeakerFullName":"Inderkum Hansheiri","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":4,"CantonName":"Uri","CantonAbbreviation":"UR","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1143023882707)\/","End":"\/Date(1143024243970)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849682357)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1143023882707+0060)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1143024243970+0060)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}