{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=72858L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=72858L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=72858L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=72858L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=72858L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"72858","Language":"DE","IdSubject":"11509","VoteId":null,"PersonNumber":21,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Ich habe als Stellvertreter von Herrn Bundesrat Merz auch diese Fragen zu beantworten.</p>\n<p>Zur Frage Huber betreffend die Revision des \u00f6ffentlichen Vergaberechtes: Das Beschaffungsrecht sieht vor, dass gewisse Auftr\u00e4ge \u00f6ffentlich ausgeschrieben werden m\u00fcssen. Nichtber\u00fccksichtigten Anbietern steht dabei ein Beschwerderecht zu, aufgrund dessen sie die Verletzung von Beschaffungsrecht r\u00fcgen k\u00f6nnen. Die Beschwerde hat gem\u00e4ss Beschaffungsrecht grunds\u00e4tzlich keine aufschiebende Wirkung. Es ist allerdings festzustellen, dass die Rechtsprechung diesen Grundsatz geradezu umgekehrt hat und einer Beschwerde oftmals grunds\u00e4tzlich die aufschiebende Wirkung erteilt. Daraus k\u00f6nnen in Einzelf\u00e4llen tats\u00e4chlich unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Verz\u00f6gerungen und Kosten f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand entstehen. </p>\n<p>In der laufenden Revision soll dieser Tendenz entgegengewirkt werden. Einerseits soll die zust\u00e4ndige Beschwerdeinstanz f\u00fcr die Beurteilung der Frage, ob einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt werden soll, eine umfassende Interessenabw\u00e4gung vornehmen. Wenn die Interessen der Beschaffungsstelle an der Weiterf\u00fchrung des Beschaffungsprojektes \u00fcberwiegen, etwa wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Mehrkosten, soll der Beschwerde die aufschiebende Wirkung ausdr\u00fccklich nicht erteilt werden k\u00f6nnen.</p>\n<p>Andererseits kann die \u00f6ffentliche Auftraggeberin mit dem Bundesgerichtsgesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft tritt, einen Entscheid \u00fcber die Erteilung der aufschiebenden Wirkung im Einzelfall beim Bundesgericht anfechten. Dies kann sie dann tun, wenn sich hinter dem Einzelfall eine Frage von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung verbirgt.</p>\n<p>Weiter soll die Beschaffungsstelle vor offensichtlich unbegr\u00fcndeten Beschwerden vermehrt gesch\u00fctzt werden. In diesem Zusammenhang wird zurzeit gepr\u00fcft, ob die beschaffungsrechtliche Schadenersatzordnung in dem Sinne anzupassen ist, dass auch die Beschaffungsstelle berechtigt ist, die ihr entstehenden Mehrkosten im Zusammenhang mit einer Beschwerde bei der Beschwerdef\u00fchrerin geltend zu machen - eben dann, wenn die Beschwerde offensichtlich unberechtigt war.</p>\n<p>Mit der Revision soll erreicht werden, dass Beschwerden vermehrt nur in jenen F\u00e4llen gef\u00fchrt werden, in denen die [PAGE 1289] Verletzung wichtiger beschaffungsrechtlicher Grunds\u00e4tze ger\u00fcgt wird.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20060925","MeetingVerbalixOid":1466,"IdSession":"4714","SpeakerFirstName":"Christoph","SpeakerLastName":"Blocher","SpeakerFullName":"Blocher Christoph","SpeakerFunction":"BR-M","CouncilId":99,"CouncilName":"Bundesrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":null,"ParlGroupAbbreviation":null,"SortOrder":1,"Start":"\/Date(1159195836824)\/","End":"\/Date(1159196045636)\/","Function":"BR-M","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877963482)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1159195836823+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1159196045637+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}