{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75534L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75534L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75534L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75534L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=75534L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"75534","Language":"DE","IdSubject":"11832","VoteId":null,"PersonNumber":372,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Artikel 391 enth\u00e4lt die Beschwerdegr\u00fcnde, und zwar geht es um verfahrensrechtliche R\u00fcgen, die sich bei den Buchstaben a, b, c und d finden; bei Buchstabe e geht es dann um die materielle R\u00fcge. Die verfahrensrechtlichen R\u00fcgen, also die Buchstaben a bis und mit d, sind identisch mit den R\u00fcgen gem\u00e4ss der Schiedsordnung in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. </p>\n<p>Ein Unterschied besteht jedoch bei Buchstabe e, der hier in der Schweizerischen Zivilprozessordnung den Begriff der Willk\u00fcr enth\u00e4lt, was \u00fcbrigens identisch mit der heutigen Regelung gem\u00e4ss Konkordat ist, wogegen die Schiedsordnung gem\u00e4ss IPRG - also die internationale Schiedsgerichtsbarkeit - als materiellen Beschwerdegrund die Unvereinbarkeit mit dem sogenannten Ordre public enth\u00e4lt. Es wurde durch das Bundesgericht vorgeschlagen, dass man hier in der Schweizerischen Zivilprozessordnung den Beschwerdegrund der Willk\u00fcr durch denjenigen der Unvereinbarkeit mit dem Ordre public ersetzen solle. Mit Ordre public, wie er sich in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit findet, ist aber der sogenannte universelle Ordre public gemeint, d. h., es geht um fundamentale Rechtss\u00e4tze, welche universelle Geltung beanspruchen, beispielsweise etwa die Grunds\u00e4tze \"Pacta sunt servanda\" und \"Keine Enteignung ohne Entsch\u00e4digung\". Dieser Begriff ist also sehr eng. Anders verh\u00e4lt es sich mit dem Begriff der Willk\u00fcr, der ein breiteres Anwendungsgebiet impliziert. </p>\n<p>Die Kommission ist hier bewusst beim Begriff der Willk\u00fcr geblieben, weil sie der Auffassung ist, dass die Willk\u00fcrkontrolle - die wir wie gesagt jetzt schon im Konkordat kennen - im schweizerischen Rechtsbewusstsein und insbesondere auch im Rechtsbewusstsein des Schiedsgerichtswesens tief verankert ist. Daher soll er f\u00fcr die Binnenschiedsgerichtsbarkeit beibehalten werden. </p>\n<p>Damit habe ich keine Bemerkungen mehr zur Schiedsgerichtsbarkeit, und mit der Schiedsgerichtsbarkeit ist meine Berichterstattung abgeschlossen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"S","MeetingDate":"20070621","MeetingVerbalixOid":1576,"IdSession":"4717","SpeakerFirstName":"Hansheiri","SpeakerLastName":"Inderkum","SpeakerFullName":"Inderkum Hansheiri","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":2,"CouncilName":"St\u00e4nderat","CantonId":4,"CantonName":"Uri","CantonAbbreviation":"UR","ParlGroupName":"Christlichdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":63,"Start":"\/Date(1182428911863)\/","End":"\/Date(1182429073037)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1510849782687)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1182428911863+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1182429073037+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}