{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88153L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88153L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88153L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88153L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88153L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"88153","Language":"DE","IdSubject":"13922","VoteId":null,"PersonNumber":1106,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Mit diesem Verfassungsartikel soll der Bund verpflichtet werden, bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben, so beim Erlass von Vorschriften zur Forschung am Menschen oder auch bei der Forschungsf\u00f6rderung, f\u00fcr Qualit\u00e4t und f\u00fcr Transparenz bei der Forschung am Menschen zu sorgen. Der Verfassungsartikel weist ja folgenden Aufbau auf: Absatz 1 begr\u00fcndet die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes f\u00fcr den Erlass von Vorschriften \u00fcber die Forschung am Menschen. Er nennt die damit verfolgten Ziele und die relevanten Rechtsg\u00fcter. Absatz 2 enth\u00e4lt die Grunds\u00e4tze, die vom Gesetzgeber zu beachten sind, und Absatz 3 begr\u00fcndet dann einen spezifischen Handlungsauftrag des Bundes bez\u00fcglich der Qualit\u00e4t und der Transparenz der Forschung am Menschen. </p>\n<p>Prim\u00e4res Ziel der Vorlage ist der Schutz von W\u00fcrde und Pers\u00f6nlichkeit des Menschen in der Forschung. Gleichzeitig begrenzen diese beiden Rechtsg\u00fcter den Anwendungsbereich des Verfassungsartikels. Dieser soll nur diejenige Forschung am Menschen erfassen, bei der die Gefahr einer W\u00fcrde- oder Pers\u00f6nlichkeitsverletzung besteht. Von einem Super-GAU f\u00fcr die Forschung kann also keine Rede sein. Bevor der Gesetzgeber aktiv werden kann, bedarf es einer Einsch\u00e4tzung der Gef\u00e4hrdungssituation. Es ist klar, dass bei einer bestehenden, durch die Forschung verursachten Verletzung der W\u00fcrde oder der Pers\u00f6nlichkeit gehandelt werden muss. Welche konkreten Forschungsbereiche ein Gef\u00e4hrdungspotenzial beinhalten und dann von einer Regelung erfasst werden sollen, wird somit auf der Gesetzesstufe festgelegt. </p>\n<p>Unsere Fraktion unterst\u00fctzt den wichtigen Artikel 118a und wird dem Entwurf des Bundesrates zustimmen. Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber regulierend in die Forschung am Menschen eingreifen kann, wenn eine Gef\u00e4hrdung von dessen W\u00fcrde oder Pers\u00f6nlichkeit dies erfordert. Absatz 2 enth\u00e4lt dann die zentralen Grunds\u00e4tze, die der Gesetzgeber bei einer Regelung beachten muss. Wir werden den Antrag der Minderheit II (F\u00fcglistaller) ablehnen, denn die Grunds\u00e4tze sind wichtig und geh\u00f6ren in die Verfassung. Sie stellen n\u00e4mlich die eigentlichen Leitlinien f\u00fcr die darauffolgende Gesetzgebung dar. Diese Grunds\u00e4tze sind auch Kernforderungen in nationalen und internationalen Regelwerken, so z. B. in der Biomedizin-Konvention des Europarates. Auf Stufe der Gesetzgebung wird es dann vor allem darum gehen, die in der Verfassung enthaltenen Grunds\u00e4tze zu konkretisieren, so z. B. gewisse Grunds\u00e4tze zur Forschung mit urteilsunf\u00e4higen Personen auf andere besonders verletzbare Personengruppen - etwa auf schwangere Frauen oder auf Personen in Unfreiheit - auszuweiten. Auch sind die Voraussetzungen f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit und die Organisation der Gremien, welche die Forschungsvorhaben \u00fcberpr\u00fcfen, festzulegen. Wichtig sind auch die Haftung sowie die Sicherstellung und die Registrierung von Forschungsvorhaben. Unsere Fraktion wird auch bei Absatz 2 Buchstabe c der Mehrheit folgen. Der Antrag der Minderheit I (Graf Maya) schliesst n\u00e4mlich einen Grossteil der Forschung mit Kindern, Dementen usw. aus.</p>\n<p>Unsere Fraktion wird auf die Vorlage eintreten - das ist unbestritten - und dann die Mehrheit und damit die Bestimmungen im Entwurf des Bundesrates unterst\u00fctzen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20080915","MeetingVerbalixOid":1700,"IdSession":"4805","SpeakerFirstName":"Brigitte","SpeakerLastName":"H\u00e4berli-Koller","SpeakerFullName":"H\u00e4berli-Koller Brigitte","SpeakerFunction":"Mit-F","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":20,"CantonName":"Thurgau","CantonAbbreviation":"TG","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":16,"Start":"\/Date(1221493378220)\/","End":"\/Date(1221493619360)\/","Function":"Mit-F","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877857077)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1221493378220+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1221493619360+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}