{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88699L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88699L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88699L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88699L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88699L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"88699","Language":"DE","IdSubject":"13987","VoteId":null,"PersonNumber":476,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Es ist allgemein anerkannt, dass einer gut funktionierenden grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verbrechensbek\u00e4mpfung eine zentrale Bedeutung zukommt. Als Grundlagen dieser Zusammenarbeit dienen heute das Bundesgesetz \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG), die multinationalen Instrumente des Europarates und die bilateralen Rechtshilfevertr\u00e4ge.</p>\n<p>Heute geht es um den Rechtshilfevertrag mit Chile, mit welchem die Grundlagen f\u00fcr eine wirkungsvolle und einfache Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den chilenischen Beh\u00f6rden geschaffen werden k\u00f6nnen. Der [PAGE 1214] Vertrag \u00fcbernimmt die Grunds\u00e4tze des IRSG und des Rechtshilfe\u00fcbereinkommens des Europarates und dessen Zweitem Zusatzprotokoll. Er liegt auf der Linie der bereits mit anderen lateinamerikanischen Staaten - Peru, Ecuador, Brasilien und Mexiko - abgeschlossenen Vertr\u00e4ge. So enth\u00e4lt auch dieser Vertrag einen Katalog von Gr\u00fcnden, aus denen die Rechtshilfe verweigert werden kann. Zudem wird im Rahmen des sogenannten Spezialit\u00e4tsprinzips festgehalten, dass ein Vertragsstaat die rechtshilfeweise erhaltenen Ausk\u00fcnfte und Beweismittel nicht in einem Strafverfahren verwenden darf, in dem Rechtshilfe nicht zul\u00e4ssig w\u00e4re. Dies gilt aus bekannten Gr\u00fcnden auch f\u00fcr die Verwendung von Informationen in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung.</p>\n<p>Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat dieser, wie bereits der St\u00e4nderat, einstimmig zugestimmt. Im Rahmen der Diskussion wurden namentlich zwei Fragen aufgeworfen. Zwar handelt es sich heute bei Chile um einen demokratischen Rechtsstaat, die Zeit der Milit\u00e4rdiktatur unter General Pinochet liegt jedoch keine zwanzig Jahre zur\u00fcck. Es wurde deshalb die Frage aufgeworfen, inwieweit Rechtshilfe auch bei einer unsicheren Entwicklung der Menschenrechtslage in diesem Staat gew\u00e4hrt werden m\u00fcsste. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen eines ordnungsgem\u00e4ssen justiziellen Rechtsschutzes in solchen F\u00e4llen im Einzelfall gekl\u00e4rt werden und auch gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen. Es wurde auf das Beispiel Yukos hingewiesen, wo gegen\u00fcber Russland aufgrund der Hintergr\u00fcnde des Strafverfahrens schliesslich keine Rechtshilfe gew\u00e4hrt wurde. Eine unsichere Menschenrechtslage ist ausdr\u00fccklich ein Grund f\u00fcr die Verweigerung von Rechtshilfe.</p>\n<p>Bez\u00fcglich der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten gilt auch unter dem Regime des Vertrages mit Chile die Regelung gem\u00e4ss IRSG, wonach bei solchen Delikten grunds\u00e4tzlich keine Rechtshilfe gew\u00e4hrt wird. Mit anderen Worten: Es liegt in solchen F\u00e4llen ein Verweigerungsgrund vor. Die Gr\u00fcnde sind allerdings fakultativ ausgestaltet. Sollte somit das inl\u00e4ndische Recht, konkret das IRSG, ge\u00e4ndert werden und auch in Fiskalsachen k\u00fcnftig eine weiter gehende Zusammenarbeit statuiert werden, so st\u00fcnde die vertragliche Regelung einer umfassenderen Rechtshilfe nicht entgegen. Der Vertrag mit Chile bietet somit im Hinblick auf \u00c4nderungen unserer inl\u00e4ndischen Gesetze die n\u00f6tige Flexibilit\u00e4t.</p>\n<p>In diesem Sinne beantrage ich Ihnen mit der einstimmigen Kommission f\u00fcr Rechtsfragen, dem Gesch\u00e4ft zuzustimmen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20080922","MeetingVerbalixOid":1705,"IdSession":"4805","SpeakerFirstName":"Urs","SpeakerLastName":"Hofmann","SpeakerFullName":"Hofmann Urs","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":19,"CantonName":"Aargau","CantonAbbreviation":"AG","ParlGroupName":"Sozialdemokratische Fraktion","ParlGroupAbbreviation":"S","SortOrder":2,"Start":"\/Date(1222101235420)\/","End":"\/Date(1222101457935)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877861166)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1222101235420+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1222101457937+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}