{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88810L,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88810L,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Transcript"},"Subjects":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88810L,Language='DE')/Subjects"}},"MembersCouncil":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88810L,Language='DE')/MembersCouncil"}},"Businesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Transcript(ID=88810L,Language='DE')/Businesses"}},"ID":"88810","Language":"DE","IdSubject":"14000","VoteId":null,"PersonNumber":449,"Type":1,"Text":"<pd_text><p>Beim vorliegenden Gesch\u00e4ft geht es um die Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Bosnien-Herzegowina. Mit diesem Abkommen soll die bilaterale Polizeizusammenarbeit der beiden L\u00e4nder bei der Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t verst\u00e4rkt werden. Schwerpunkte der engeren Zusammenarbeit sind der Kampf gegen die organisierte Kriminalit\u00e4t, den Terrorismus und dessen Finanzierung, den Menschenhandel, die P\u00e4do- und Computerkriminalit\u00e4t, aber auch die Geldw\u00e4scherei und Wirtschaftskriminalit\u00e4t sowie Korruption und Straftaten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen. Hat sich die Zusammenarbeit bislang auf den Informationsaustausch \u00fcber Interpol beschr\u00e4nkt, so soll mit dem Abkommen neu die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit zwischen zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rden im Bereich des Informationsaustausches, der Koordination operativer Eins\u00e4tze unter Einsetzung gemeinsamer Arbeitsgruppen sowie der Aus- und Weiterbildung m\u00f6glich sein. Dem Datenschutz wird dabei eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt.</p>\n<p>Explizit ausgeschlossen ist aber die polizeiliche Zusammenarbeit im politischen, im milit\u00e4rischen und im fiskalischen Bereich. Die polizeiliche Zusammenarbeit hat nicht nur dem Recht des ersuchenden Staates zu gen\u00fcgen, sondern hat sich immer auch an das innerstaatliche Recht des ersuchten beziehungsweise des kooperierenden Staates zu halten.</p>\n<p>Das Abkommen unseres Landes mit Bosnien-Herzegowina entspricht inhaltlich weitgehend gleichartigen bilateralen Kooperationsvereinbarungen, die unser Land mit anderen Staaten geschlossen hat. Diesbez\u00fcglich erinnere ich an unsere Nachbarstaaten, dann aber auch an Lettland, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Mazedonien, Albanien oder Rum\u00e4nien.</p>\n<p>Das vorliegende Abkommen hat f\u00fcr unser Land bzw. f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t eine nicht zu untersch\u00e4tzende Bedeutung, denn rund 5 Prozent unserer Bev\u00f6lkerung sind Menschen aus der betreffenden Region, wodurch sich eben eine relativ enge Verflechtung mit der betreffenden Region ergibt, die auch auf unser Land zur\u00fcckschlagen kann. Das Abkommen greift nicht in die in unserem Land bestehenden Kompetenzverteilungen zwischen den Justiz- und Polizeibeh\u00f6rden ein. Ebenso wenig werden die Zust\u00e4ndigkeiten von Bund und Kantonen und die Zust\u00e4ndigkeitsverteilungen zwischen den Kantonen betroffen. Das Abkommen macht auch keine Anpassungen in unserem Recht n\u00f6tig. Es erfordert keine zus\u00e4tzlichen Mittel.</p>\n<p>Das Abkommen wurde im Jahre 2006 verhandelt und paraphiert, am 14. Februar 2007 vom Bundesrat genehmigt und im April 2007 von Bundesrat Blocher hier in Bern unterzeichnet. Der St\u00e4nderat hat das Abkommen am 11. M\u00e4rz 2008 einstimmig genehmigt.</p>\n<p>Bei der Gesamtabstimmung in der Kommission unseres Rates haben sich acht Mitglieder der Stimme enthalten. Damit wollten die Betreffenden ein gewisses Unbehagen zum Ausdruck bringen. Ihnen geht es zu weit, dass im Polizeibereich eine Vielzahl von bilateralen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen wird, und sie haben auch gewisse [PAGE 1211] Vorbehalte gegen\u00fcber Kooperationen mit L\u00e4ndern, die nicht die gleichen rechtsstaatlichen Standards garantieren k\u00f6nnen wie die Schweiz. </p>\n<p>Demgegen\u00fcber ist die Mehrheit der Kommissionsmitglieder \u00fcberzeugt, dass das Abkommen f\u00fcr unser Land weitaus mehr Vor- als Nachteile bringt und dass eine Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina - selbst wenn allenfalls noch gewisse M\u00e4ngel bestehen sollten - besser ist als keine.</p>\n<p>Entsprechend empfiehlt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen, das Abkommen zu genehmigen.</p>\n</pd_text>","MeetingCouncilAbbreviation":"N","MeetingDate":"20080922","MeetingVerbalixOid":1705,"IdSession":"4805","SpeakerFirstName":"Ruedi","SpeakerLastName":"Aeschbacher","SpeakerFullName":"Aeschbacher Ruedi","SpeakerFunction":"Mit-M","CouncilId":1,"CouncilName":"Nationalrat","CantonId":1,"CantonName":"Z\u00fcrich","CantonAbbreviation":"ZH","ParlGroupName":"Fraktion CVP/EVP/glp","ParlGroupAbbreviation":"M-E","SortOrder":1,"Start":"\/Date(1222099490295)\/","End":"\/Date(1222099806685)\/","Function":"*","DisplaySpeaker":true,"LanguageOfText":"DE","Modified":"\/Date(1774877861127)\/","StartTimeWithTimezone":"\/Date(1222099490297+0120)\/","EndTimeWithTimezone":"\/Date(1222099806687+0120)\/","VoteBusinessNumber":null,"VoteBusinessShortNumber":null,"VoteBusinessTitle":null}}